Krankenhausträger, Krankenkassen und die Deutsche Krebsgesellschaft fordern in einer gemeinsamen Erklärung die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung
Die Luft im Kliniksektor wird dünner. Dennoch lässt die Umsetzung der Krankenhausreform auf sich warten. Ein Zusammenschluss von Krankenhausträgern, Krankenkassen und der Deutschen Krebsgesellschaft will deshalb den Druck auf Bund, Länder und Regierungsfraktion erhöhen. In einem gemeinsamen Appell fordern sie nun die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung sowie die Schaffung verbindlicher Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser auf Basis wissenschaftlicher Evidenz.
Nur aus dem Bedarf der Bevölkerung lassen sich zukunftssichere Krankenhausstrukturen ableiten, sind sich die fünf beteiligten Partner Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser, AOK-Bundesverband, DAK-Gesundheit, Deutscher Evangelischer Krankenhausverband sowie die Deutsche Krebsgesellschaft einig.
Fehlender Bevölkerungsbezug ist kritisch
Daher sieht man die aktuell im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehene jährliche Anpassung der Vorhaltefinanzierung auf Basis der Ist-Zahlen und den fehlenden Bevölkerungsbezug in der geplanten Regelung kritisch. Mit einer fallzahlunabhängig und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung könne hingegen eine krisensichere, von aktuellen Fallzahl-Schwankungen unabhängige Solvenzsicherung der Krankenhäuser erreicht werden. Zudem plädieren die beteiligten Akteure für einen gesetzlichen Auftrag zur Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Bedarfsbemessungsinstrumentes.
Struktur- und Finanzierungsreform nicht entkoppeln
Auch in puncto Versorgungsqualität formuliert das Bündnis konkrete Forderungen. „Wir plädieren dafür, die Strukturreform nicht von der Finanzierungsreform zu entkoppeln und zeitnah verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser auf Basis der wissenschaftlichen Evidenz zu schaffen”, heißt es konkret in der Erklärung. Die geplanten Mindestvorhaltezahlen für bestimmte Operationen und Eingriffe seien ein zentrales Element, um bei nicht vorliegender Evidenz die nötige Routine in der Versorgung der Patienten zu gewährleisten und eine „Gelegenheitsversorgung” auszuschließen.
Mit Blick auf zentralisierte und spezialisierte Strukturen führt der Zusammenschluss insbesondere für die Versorgung von Krebspatienten die Ergebnisse der Studie zur „Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren“, WiZen, ins Feld, Diese Studie hatte Daten zu Überlebensvorteilen bei der Behandlung in Krankenhäusern veröffentlicht, die von der Deutschen Krebsgesellschaft als Krebszentren zertifiziert sind.
Die fünf Akteure räumen allerdings auch ein, dass es eine komplexe Aufgabe ist, Leistungsgruppe sowie Qualitäts- und Strukturvorgaben festzulegen. Hier brauche es unbedingt eine breite Konsensfindung, die die medizinisch-wissenschaftliche Expertise der Selbstverwaltungspartner und Fachgesellschaften einbeziehen muss. Politische Interessen seien hier fehl am Platz.



