Vorhaltefinanzierung: Wie gut laufen die Vorbereitungen?

von | Aug. 14, 2026

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Die wirtschaftliche Lage in den Kliniken ist nach wie vor angespannt und die bevorstehenden Änderungen durch das KHVVG werden mit der bisherigen Logik von steigenden Fallzahlen, die zu Mehrerlösen führen, brechen. Auch wenn die Vorhaltefinanzierung erst am Januar 2028 greift, sollten die prozessualen Veränderungen dafür schon heute angestoßen werden. Ein Grund, den aktuellen Status Quo in den Kliniken abzufragen. 

 

 

Die wirtschaftliche Lage in den Kliniken ist angespannt. Das zeigt das Konjunkturbarometer für das zweite Quartal 2026, welches die Deutsche Krankenhausgesellschaft in diesem Jahr ins Leben gerufen hat. Laut der Umfrage bewerten nur noch 14 Prozent der Häuser ihre monetäre Situation derzeit als gut.

Was das Befragung außerdem offenbart: 39 Prozent der Krankenhäuser verzeichneten im zweiten Quartal des Jahres steigende stationäre Fallzahlen. Insbesondere große Häuser ab 600 Betten (68 Prozent) sowie Kliniken in kreisfreien Großstädten (61 Prozent) profierten von dem Trend. Und der dürfte sich auch im dritten Quartal fortsetzen, so die Erwartungen der Verantwortlichen aus den 274 Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten, die an der Online-Abfrage teilgenommen haben.

Aktuell sind steigende stationäre Fallzahlen positiv zu werten, folgt die Vergütung noch der Logik mehr Fallzahlen gleich mehr Erlöse. Doch mit der im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) festgelegten Vorhaltefinanzierung werden steigende Fallzahlen nicht mehr die Lösung für wirtschaftliche Herausforderungen sein.

Ab Januar 2028 stet dem Kliniksektor schrittweise eine Abkehr von der Leistungssteuerung hin zur Ressourcensteuerung bevor.

Für Nils Dehne, Geschäftsführer der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. und Geschäftsführer der EKK plus GmbH ist klar, dass die Vorhaltefinanzierung das Klinikmanagement nachhaltig verändert wird – was aus seiner Sicht noch nicht jede Klinikleitung mit allen Konsequenzen auch so wahrnimmt: „Die Vorhaltevergütung wird zu einem datengestützten Prozessoptimierungsthema.“ Und die Grundlagen für eine solche Steuerungslogik müssen aus seiner Sicht schon heute angestoßen werden, um ab 2028 zu funktionieren.

Nils Dehne, AKG- und EKK-Geschäftsführer, rät Klinikverantwortlichen, das Prozessoptimierungsthema Vorhaltefinanzierung zeitnah anzugehen.

Neue Anforderungen, neue bürokratische Hürden

Bereiten sich Krankenhäuser also schon auf die Veränderungen durch die Vorhaltefinanzierung vor? Nicht alle angefragten Kliniken wollten oder konnten diese Frage aktuell beantworten. Aus einigen Pressestellen kam der Verweis, dass konkrete Aussagen erst möglich seien, wenn man auch die konkreten Rahmenbedingungen der neuen Vorhaltevergütung kenne. Aus anderen Häusern kam die Antwort, dass das Thema zu komplex sei, um ein kurzes Statement dazu abgeben zu können.

Und doch gab es Kliniken, die sich geäußert haben – etwa das Klinikum Lippe, eines der größten kommunalen Krankenhäuser in Deutschland und Teil des Universitätsklinikums OWL der Universität Bielefeld. Dort ist man sich bewusst, dass die Einführung der Vorhaltefinanzierung einen grundlegenden Wandel in der Krankenhaussteuerung markiert. „Für das Krankenhausmanagement bedeutet dies, dass die strategische Ausrichtung noch stärker auf Leistungsgruppen, Qualität, Spezialisierung und regionale Versorgungsaufträge ausgerichtet werden muss“, erläutert Christian Ritterbach, Leitung Unternehmenskommunikation am Klinikum Lippe.

Gleichzeitig würden die Anforderungen an Transparenz, Kooperationen und die effiziente Nutzung von Ressourcen steigen, betont Ritterbach: „Aus Sicht des Klinikums Lippe bietet die Reform grundsätzlich die Chance, medizinische Qualität und Versorgungsnotwendigkeit stärker zu berücksichtigen als reine Fallzahlen.”

Umdenken nach über 20 Jahren

Ähnlich große Veränderungen erwartet auch Dr. Dirk Heinemeyer, Geschäftsbereichsleiter Medizincontrolling am Klinikum Region Hannover, KRH – auch wenn die konkreten Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht skaliert werden könnten. Entgegen der ursprünglichen Erwartung einer vollständigen Sicherung der personellen und strukturellen Anforderung aus dem Versorgungsauftrag wurde im KHVVG eine komplexe Arithmetik mit direkter Kopplung an die Leistungsmenge und Fallschwere umgesetzt. „Die Vorhaltevergütung federt Erlösschwankungen nur ab, solange die Fallzahlen den 20-Prozentigen-Korridor nicht verlassen. Aufgrund der Komplexität dieses neuen Vergütungssystems wird sich ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand ergeben“, ist Dr. Heinemeyer überzeugt und mahnt: „Eine besondere Schwierigkeit dürfte sich daraus ergeben, dass über 20 Jahre auf Leistungsausweitung geprägte Krankenhausmanager und klinisch Tätige ab 2028 bis zur endgültigen Implementierung in 2030 auf eine Zielbereichssteuerung umdenken müssen.“

Dass sich daraus eine neue strategische Perspektive ergibt, betont Andreas Schlüter, Erster Hauptgeschäftsführer (CEO) der Knappschaft Kliniken GmbH. Für das Krankenhausmanagement bedeute die Vorhaltevergütung, dass Leistungsangebote, Standorte und Strukturen noch stärker strategisch geplant und gesteuert werden müssen. „Die Frage wird künftig stärker lauten: Welche Versorgung braucht die Bevölkerung, welche Strukturen müssen dafür vorgehalten werden und wo können medizinische Leistungen sinnvoll gebündelt werden?“, ist Schlüter überzeugt.

Unterschiedliche Stadien der Vorbereitung

Auf die Frage, wie sich die Häuser auf den bevorstehenden Wandel vorbereiten, fallen die Antworten sehr unterschiedlich aus – auch, weil die Rahmenbedingungen noch nicht final geklärt sind. Wie Dr. Heinemeyer vom KRH betont: „Zurzeit werden noch keine direkten Maßnahmen ergriffen, weil die Umsetzung noch zu unklar und schwer kalkulierbar ist, da zum Beispiel die zukünftig zugewiesenen Leistungsgruppen mit ihren jeweiligen Leistungsmengen noch nicht bekannt sind.“ Zudem müssten zunächst die schwerwiegenden, sich aus dem just verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ergebenden Aufgaben und Herausforderungen und die Umsetzung der Leistungsgruppensystematik für die Krankenhausplanung nach KHVVG/KHAG bewältigt werden, listet der Chef des Medizincontrollings in Hannover die Vielzahl an Herausforderungen auf, vor denen Kliniken aktuell stehen.

Grundsätzlicher bereitet man sich bei den Knappschaft Kliniken vor, wie CEO Schlüter betont: „Der Verbund der Knappschaft Kliniken beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren intensiv mit der strategischen Weiterentwicklung ihrer Versorgungsstrukturen. Dazu gehören unter anderem die Weiterentwicklung medizinischer Leistungsangebote, die standortübergreifende Zusammenarbeit zum Beispiel in verbundweiten Verwaltungs- und IT-Strukturen sowie der Ausbau digitaler Prozesse in der Patientenversorgung und in administrativen Abläufen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, Qualität und Effizienz im gesamten Klinikverbund kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Andreas Schlüter, Erster Hauptgeschäftsführer (CEO) der Knappschaft Kliniken GmbH, betont, dass mit der Vorhaltevergütung Leistungsangebote, Standorte und Strukturen noch stärker strategisch geplant und gesteuert werden müssen.

Und aus dem Klinikum Lippe heißt es: „Wir bereitet uns seit mehreren Jahren intensiv auf die neuen Rahmenbedingungen der Krankenhausreform vor. Im Mittelpunkt stehen dabei die Umsetzung der nordrhein-westfälischen Krankenhausplanung, die Ausrichtung auf die Leistungsgruppen sowie die Weiterentwicklung unserer medizinischen Schwerpunkte. Wir analysieren kontinuierlich unsere Leistungsstrukturen, prüfen Anforderungen an Qualität und Personal und passen unsere strategische Planung an die zukünftigen Versorgungsaufträge an.“

Grundlage: Finanzielle Sicherheit

Insgesamt betont Pressesprecher Ritterbach, dass die Vorhaltefinanzierung ein wichtiger Baustein für die Zukunft der Krankenhausversorgung sei. Mahnt jedoch auch an, dass die Reform mit einer langfristig verlässlichen Finanzierung einhergehen müsse: „Nur so können Krankenhäuser die erforderlichen Investitionen tätigen, Fachkräfte gewinnen und die medizinische Versorgung der Bevölkerung nachhaltig sichern.“

Auf eine stabile Finanzierungsgrundlage verweist auch der Chef der Knappschaft Kliniken Schlüter. Für ihn zeigt die aktuelle Diskussion um die Vorhaltefinanzierung vor allem eines: „Krankenhäuser benötigen eine verlässliche Finanzierung ihrer Strukturen.“ Das gelte für den laufenden Betrieb ebenso wie für notwendige Investitionen. „Das duale Finanzierungssystem in Deutschland sieht vor, dass Betriebskosten durch die Krankenkassen und Investitionskosten durch die Länder getragen werden. Während die Betriebskosten zunehmend unter Druck stehen, reichen die Investitionsmittel der Länder bereits seit vielen Jahren nicht aus.“ Ohne eine auskömmliche Finanzierung bestehe jedoch das Risiko, dass notwendige Zukunftsinvestitionen ausbleiben. „Damit würde Deutschland langfristig Gefahr laufen, medizinische Möglichkeiten nicht mehr in dem Umfang anbieten zu können, die medizinisch und technologisch eigentlich möglich wären“, betont Schlüter.

AKG-Geschäftsführer Nils Dehne sieht hingegen in der Vorhaltefinanzierung auch eine Chance für ein wirtschaftliches Umdenken der Krankenhäuser – nämlich indem sie datengestützt ihre Prozesse analysieren, Engpässe identifizieren und Abläufe so optimieren. In dieser Art effizienter Steuerung verbergen sich laut Dehne neue Gestaltungsmöglichkeiten und ein Blick auf das aktuelle DKG-Konjunkturbarometer zeigt: Die werden dringend benötigt.

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