Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage der DRK Kliniken Berlin – unterstützt von rund 30 weiteren frei-gemeinnützigen und privaten Krankenhäusern – gegen die Vivantes-Subventionen abgewiesen.
Es ist eine auf den ersten Blick ungerechte Verteilung, gegen die die DRK Kliniken Berlin beim Berliner Verwaltungsgericht Klage eingereicht hatten: Der landeseigene Klinikkonzern Vivantes bekommt Subventionen in Milliardenhöhe. Nicht-staatliche Kliniken gehen leer aus. Alleine seit 2019 seien 1,2 Milliarden Euro als Ausgleichzahlungen in den Vivanteskonzern geflossen. Ungerecht und wettbewerbsverzerrend, befindet nicht nur die Verantwortlichen der DRK Kliniken. Unterstützt wurde die Klage von rund 30 weiteren frei-gemeinnützigen und privaten Kliniken, die damit auf die weitverbreitete Praxis hingewiesen haben, dass kommunale, respektive landeseigene Häuser massiv subventioniert werden.
Dennoch ist die Klage vom Berliner Verwaltungsgericht nun abgewiesen allerdings noch nicht schriftlich begründet worden. Die Begründung wolle man nun abwarten und Rechtsmittel einlegen, betont Dr. Christian Friese, Vorsitzender der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin. Denn die Entscheidung sei eine Enttäuschung – auch, weil mit dem Urteil die Ungleichbehandlung zunächst verstetigt wird: „Jedes Krankenhaus in Berlin sichert die Gesundheitsversorgung der Berliner Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Das muss sich in den finanziellen Zuwendungen widerspiegeln.“
Mit „verstetigt“ meint Friese, dass das Verwaltungsgericht durchaus anerkennt, dass die Vivantes-Subventionen eine Wettbewerbsverzerrung darstellen. Allerdings sei die durch den Betrauungsakt rechtlich begründet. Das Land Berlin beauftragt Vivantes mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und im Gegenzug könne das Land Vivantes Ausgleichsleistungen gewähren. Die Rechtsbehelfsbelehrungen hierzu seien im Februar 2020 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Klägerin hätte sich bereits im Jahr 2020 gegen den Betrauungsakt wenden müssen“, heißt es von Seiten des Gerichts. Die erst im August 2023 erhobene Leistungsklage auf Unterlassung zukünftiger Zahlungen sei gegenüber der spezielleren Anfechtungsklage „subsidiär“.
Dass den DRK Kliniken das Ausmaß der Ausgleichsleistungen erst 2023 bewusst geworden sei, erachtete das Gericht als unerheblich. Auch das Fehlen einer Obergrenze für Zahlungen im Betrauungsakt hätte bereits im Rahmen einer Anfechtungsklage vorgebracht werden können.
Das letzte Wort ist hier allerdings wohl nicht gesprochen. Denn auch in anderen Städten wird die finanzielle Ungleichbehandlung als Problem gesehen. So werden in weiteren Städten, beispielsweise Frankfurt am Main, gerade ähnliche Klage vorbereitet und demnächst verhandelt und auch in Berlin wird der Streit vermutlich in die nächste Runde gehen.



