GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung konnte sich im Rahmen des Erweiterten Bewertungsausschusses darauf verständigen, dass die ePA-Befüllung nun doch bis Jahresende vergütet wird.
Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) fallen auch für Praxen zahlreiche Leistungen weg, darunter eine Vergütung für das Befüllen der elektronischen Patientenakte ePA. GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich nun darauf verständigen können, dass diese Vergütung noch bis zum Jahresende bestehen bleibt. Ursprünglich hatten die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen die Vergütung schon ab 1. Oktobter abschaffen wollen. Auch die Grundpauschale für Fachärzte hätte nach dem Willen des GKV-Spitzenverbands bereits ab dem vierten Quartal wegfallen soll, wenn ein Behandlungstermin über eine Terminservicestelle oder einen Hausarzt vermittelt wird.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss des Spitzenverbands und der KBV hat in beiden Fällen jedoch Einigung erzielen können, nachdem die Ärztevertreter die Vorschläge zunächst abgelehnt hatten.
Zudem werden weitere Anpassung am Einheitlichen Bewertungsmaßstab, kurz EBM, infolge des GKV-BStabG nötig. Sie betreffen die TSVG-Zuschläge zur Terminvermittlung für Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte sowie die Pauschale, die Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte für die Vermittlung eines Facharzttermins erhalten. Die entsprechenden GOP werden zum 1. Januar im EBM gestrichen. Außerdem fallen die Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie sowie die GOP für die Beratung zur Organ- und Gewebespende weg.
Mit der Streichung der Leistungen im EBM setzen der Bewertungsausschuss und der Erweiterte Bewertungsausschuss erste Vorgaben aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz um, das Ende Juli in Kraft getreten ist. Weitere Anpassungen wie die Abschaffung der Hygienezuschläge im EBM stehen noch aus.



