Die Krankenhausreform gefährdet in „hohem Maße die flächendeckende Gesundheitsversorgung, heißt es in einer Vebeto-Analyse im Auftrag der DKG.
Am 22. November ist Showdown für die Krankenhausreform und die Deutsche Krankenhausgesellschaft scheint nun argumentativ noch einmal auszuholen. Heute präsentiert sie im Rahmen einer Pressekonferenz eine Auswirkungsanalyse der Krankenhausreform. Durchgeführt von der Vebeto GmbH sei sie eben jene Datengrundlage, die „Minister Lauterbach bis heute schuldig geblieben ist.“
Die Studie zeige insbesondere Verwerfungen in der regionalen Versorgung, wofür man zwei Gründe ausfindig macht. Zum einen seien es die Mindestvorhaltezahlen, bei denen das Risiko für kleinere Kliniken besteht, dass wesentliche Teile der bisherigen Vergütung ersatzlos wegbrechen. Zum anderen würde die Vorhaltefinanzierung keinen wirtschaftlichen Ausgleich schaffen, wenn kleinere und mittelgroße Krankenhäuser Leistungsgruppen verlieren.
Kollateralschäden
Die DKG sieht sich durch die Ergebnisse in ihrer Argumentation bestätigt. Es werde so Kollateralschäden kommen und keine neuen Versorgungskapazitäten entstehen, wo sie dringend gebraucht werden. „Die politisch gewollte Konzentration komplexer Behandlungsfälle in Zentren wird für diese Krankenhäuser mit erheblichen Verlusten und ungedeckten Zusatzkosten einhergehen“, ist man sich bei der DKG sicher.
Die Simulation zeige ferner, dass etwa 50 Prozent der „umverteilten Patienten“ an Standorte verteilt würden, bei denen diese Regelung zu massiven Erlösverlusten im Vergleich zum aktuellen Finanzierungssystem führe. Und weil die Aufnahme dieser Patienten an diesen Standorten nachteilig sei, würden die vermutlich zunächst auf Wartelisten landen.
Ländliche Krankenhäuser verlieren
Die Studie würde ebenfalls zeigen, dass die Reform nicht die Existenz der ländlichen Krankenhäuser sichern kann, wie es Karl Lauterbach immer wieder öffentlich versprochen habe. „Diese Kliniken haben im neuen Finanzierungssystem keine Chance, ihre Erlösverluste durch den politisch gewollten Wegfall einzelner komplexerer Behandlungsangebote zu kompensieren“, heißt es in einer Mitteilung. Kleinere und mittelgroße Krankenhausstandorte werden deshalb in allen Bundesländern Einbußen zu erleiden haben, so die Ergebnisse der Analyse.
Keine Planungssicherheit
Als weiteres Problem erweisen sich nach der Studie die durch das KHVVG neu einzuführenden Mindestfallzahlen. Diese Mindestfallzahlen bei allen Leistungsgruppen werden an vielen Krankenhausstandorten dazu führen, dass die notwendige Planungssicherheit für die langfristige Etablierung von Leistungsangeboten nicht mehr gegeben ist. Gerade für Krankenhäuser in dünner besiedelten Regionen berechnet die Studie ein hohes Risiko, in einzelnenJahren immer wieder unter die Mindestfallzahlen zu rutschen. Dies hat existenzbedrohende Auswirkungen für diese Standorte, da sie dann ganzjährig die komplette Vorhaltefinanzierung für diese Leistungsgruppen verlieren. Eineverlässliche mittel- und langfristige Personal- und Wirtschaftsplanung an diesen Standorten wird nicht mehr möglich sein. Für etwa ein Drittel der Standorte führen die Mindestvorhaltezahlen zu Erlösverlusten zwischen drei Prozent und30 Prozent. Für einen kleinen Teil der Standorte sogar zu mehr als 30 Prozent Erlösverlust.
DKG-Chef Gaß bezeichnet die Analyse als letzten Weckruf an die Verantwortlichen, die „in zentralen Bereichen untaugliche Krankenhausreform“ am 22. Novemeber in den Vermittlungsausschuss des Bundesrates zu schicken. „Auch die derzeitige Regierungskrise darf kein Grund sein, dass die Länder die Reform durch den Bundesrat winken. Die Kollateralschäden der Reform sind vorhersehbar und dürfen bei der Entscheidung im Bundesrat nicht ignoriert werden. Wir wollen und brauchen eine Reform, aber eine richtige, die die Versorgung verbessert und nicht absehbar verschlechtert.“


