Ein Urteil des Oberlandesgericht Hamm gegen die Aesthetify GmbH könnte neue Rechtsfragen zur Zurechnung von KI-generierten Falschangaben aufwerfen.
Der Fall ist auf den ersten Blick eher etwas für die Boulevard-Presse. Die beiden „Medizin-Influencer“ Dr. Rick und Dr. Nick, bürgerlich Henrik Heüveldop und Dominik Bettray, haben sich über Social Media und diverse TV-Auftritte eine ziemliche Reichweite aufgebaut und betreiben über die Aesthetify GmbH an mittlerweile sechs Standorten Praxen für „ästehtische Medizin“.
Was gut zum Namen der GmbH passt und vielleicht auch bei Social Media funktioniert, ist der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen allerdings negativ aufgefallen. Denn sobald Patientinnen und Patienten über einen Chatbot Termine buchen der Fragen stellen, bezeichnet die KI die beiden Geschäftsführer „Nick und Rick“ als „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“ oder Fachärzte für ästhetische Medizin“. Allerdings existiert eine solche Facharztausbildung in Deutschland nicht und demnach hat keiner der beiden Mediziner diesen Titel.
Die Verbraucherzentrale hatte zunächst eine Unterlassung gefordert, woraufhin Aesthetify den Chatbot zwar deaktivierte, die Erklärung allerdings nicht unterzeichnete. Daraufhin folgte die Klage, die das Oberlandesgericht Hamm nun eindeutig beantwortet hat: Ein Chatbot ist kein Dritter im Sinne des Gesetzes, der Rückgriff auf die Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht scheide damit aus. Aesthetify hatte argumentiert, dass die fehlerhaften Antworten nicht als eigene geschäftliche Handlung zurechenbar seien. Der Senat des OLG sah das anders. Selbst wenn die GmbH den Chatbot mit ausschließlich korrekten Datensätzen habe programmieren lassen, trage sie dennoch für Falschangaben die Verantwortung.
Und genau hier liegt die Brisanz des Urteils, das damit weit über den boulevardesken Fall hinausgeht. Und weil genau hier neue Rechtsfragen zur Zurechnung von KI-generierten Falschangaben aufgeworfen werden, hat der Senat auch eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Es dürfte also interessant sein, diese mögliche Revision weiter zu verfolgen.


