Das Oberlandesgericht hat entschieden: Das Magazin Focus Gesundheit darf weiter Mediziner bewerten und Siegel vergeben. Wettbewerbszentrale will Entscheidungsgründe nun prüfen.
Sieg für den Burda Verlag: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat ein 2023 gefälltes Urteil aufgehoben. Die vom Magazin Focus Gesundheit vergebenen Siegel „Focus Top Mediziner“ und „Focus Empfehlung“ für Mediziner in der Region sein nicht irreführend und damit rechtlich zulässig. Anders als das Landgericht hält das Oberlandesgericht die von dem siegelverleihenden Verlag zu Grunde gelegte Methode für ausreichend. Damit können die Siegel künftig auch wieder als Werbung von den Ärzten verwendet werden. Das OLG München stellt in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Siegel anhand sachgerechter Kriterien vergeben werden und dass die Methodik für Verbraucher deutlich erkennbar ist.
Von der Herausgeberin Burda Verlag Data Publishing GmbH heißt es: Focus Gesundheit hat über Jahre hinweg eine aufwändige, fundierte, neutrale und objektiv angewendete Methodik entwickelt. Diese stellt sicher, dass für Patienten relevante Dimensionen wie medizinische Erfahrung und Reputation sowie patientenorientierte Faktoren ermittelt werden. Die Listen werden von einem Expertenteam auf dieser Basis erstellt und die Ergebnisse im Sinn von nutzwertigem, verbraucherfreundlichem Journalismus verständlich aufbereitet. Zudem ist Methodik jederzeit in Print und Online einseh- und damit nachvollziehbar.
Ursprünglich auf Unterlassung geklagt hatte die „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ (Wettbewerbszentrale). Sie vertrat die Auffassung, es werde der unzutreffende Eindruck erweckt, die behauptete Spitzenstellung beruhe auf objektiven und nachprüfbaren Kriterien. Der Siegelvergabe lägen aber subjektive Kriterien wie die Bewertung durch Patienten, die Bewertung durch Kollegen und eine Selbstauskunft zugrunde. Der Verlag berief sich unter anderem auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Die gelte nicht nur für die im Verlagsprodukt publizierten Ärztelisten, sondern erstrecke sich auch auf die Siegel. Die für die Erstellung der Ärztelisten herangezogenen Kriterien seien im Vergleich mit allen anderen verfügbaren Quellen die mit Abstand beste Grundlage für eine redaktionelle Empfehlung.
Die Wettbewerbszentrale wird die Entscheidungsgründe nunmehr prüfen und die Aussichten eines Rechtsmittels bewerten. „Eine informierte Entscheidung bei der Arztwahl ist von großer Bedeutung für Patienten. An die Verlässlichkeit von Empfehlungen sind gerade im Gesundheitsbereich hohe Anforderungen zu stellen. Es ist uns daher ein wichtiges Anliegen, die Mindeststandards für Arztempfehlungen klären zu lassen.“, unterstreicht Rechtsanwalt Alexander Strobel von der Wettbewerbszentrale die Bedeutung des Verfahrens. Das gestern gefällte Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.



