Der Aufruhr darüber, dass die Techniker Krankenkassen ab Dezember Teleclinic für ihr Telemedizin-Angebot nutzt, ist vor allem bei den Apothekenverbänden groß. Aber ist es auch gerechtfertigt?
Im Gesundheitswesen sind wir es gewohnt, dass es Grenzen gibt – und zwar relativ starre. Und während Patienten diese tagtäglich und auch noch relativ einfach passieren, scheinen sie für die Akteure im Gesundheitswesen in Teilen nicht nur unüberwindbare Hürden zu sein, sondern bei Bedarf sogar zu Brandmauern zu werden, die in „die“ und „wir“ unterteilen und vor dem Übergriff des jeweils anderen schützen sollen. Bis einer kommt und sie überwindet – oder es zumindest versucht, wie seit 2020 die Versandapotheke Docmorris mit ihrer Tochter Teleclinc.
Den „mittleren zweistelligen Millionenbetrag“, den die Schweizer vor rund vier Jahren in die Übernahme des Münchner Telemedizin-Anbieters investiert haben, sollte sich ganz klar amortisieren, und zwar indem mehr elektronische Rezepte über die Teleclinic-Videosprechstunde ausgestellt und dann in den gruppeneigenen Online-Apotheken eingelöst werden.
Wie viel Wettbewerb darf sein?
Derartige Praktiken sind den Vor-Ort-Apotheken scheinbar ein Dorn im Auge. Denn die Apothekerkammer Nordrhein hat sich gegen diese „unzulässige Patientenzuführung“ gewehrt – mit Erfolg. Erst im Mai dieses Jahres konnte sich die Kammer vor dem Landgericht München I mit einer Klage durchsetzen. Konkret ging es um die von Teleclinic beworbene Verschreibung von Arzneimitteln gegen erektile Dysfunktion, für die Docmorris auf Teleclinic verweist. Das Landgericht argumentierte wie folgt: „Die angegriffene Werbung vermittelt den Eindruck, dass die Medikamente, wie es an einer Stelle sehr plakativ und ausdrücklich heißt, quasi immer ,in wenigen Klicks‛ erhältlich sind. Dass gegebenenfalls eine ärztliche Videosprechstunde erforderlich sein soll, wie die Beklagte hier vorbringt, ergibt sich für den Seitennutzer gerade nicht.“
Was argumentativ der Apothekerkammer in die Hände spielt, ist die freie Arzt- und Apothekenwahl als eines der wichtigen Verbraucherrechte im Gesundheitswesen. Wer allerdings schon einmal den Arzt des Vertrauens, der zufällig in einem großen, sogenannten Ärztehaus niedergelassen ist, mit einem Rezept in der Hand verlassen hat, wird sich sehr schnell in der meist direkt unten befindlichen Apotheke wiederfinden, um es einzulösen – und genau das vermutlich nach jedem Arztbesuch wiederholen, sollte der Service dort nicht aus irgendwelchen Gründen wirklich schrecklich sein. Übertragen auf die Onlinewelt ist der Verweise eines Telemedizinanbieters auf eine Versandapotheke erst einmal nichts anderes, schließlich kann man davon ausgehen, dass Patienten, die auf Telemedizin setzen, das bisher zugängliche virtuelle Gesundheitswesen den Angeboten vor Ort vorziehen.
TK und Teleclinic kooperieren
Nun hat Die Welt diese Woche aufgedeckt, dass die Technikerkrankenkasse via öffentlicher Ausschreibung ihren bisherigen Dienstleister für das hauseigene Telemedizin-Angebot „TK-ÄrzteZentrum“ zum 30.11. 2024 wechselt. Statt der ife Gesundheits GmbH wird Teleclinic den Service ab Dezember übernehmen. Und auch hier ist die Empörung groß. Für „äußerst bedenklich“ hält die Apothekerkammer Nordrhein laut Welt diese neue Kooperation. Bei der TK hingegen scheint man die Aufregung nicht ganz nachvollziehen zu können. Der Vertrag mit dem bisherigen Dienstleister sei regulär ausgelaufen und als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts sei man verpflichtet, Aufträge öffentlich auszuschreiben, teilte die Presseabteilung der TK dieser Redaktion auf Nachfrage mit. „Im Verfahren nach EU-Vergaberecht wurden allen Wettbewerbern dieselben Anforderungen an Leistung, Qualität und Wirtschaftlichkeit gestellt. Die Bewertung der Angebote richtete sich nach einem für alle Mitbietenden identischen Bewertungskatalog. Die Teleclinic GmbH hat die geforderten Kriterien qualitativ und wirtschaftlich besser erfüllt und deshalb den Zuschlag erhalten. Ab 1. Dezember dieses Jahres wird die Teleclinic das TK-ÄrzteZentrum betreiben“, sagte eine Sprecherin der Kasse.
Da sich die Meinung der Apothekerkammer Nordrhein zu Docmorris und Teleclinic bereits gefestigt zu haben scheint, hat die Redaktion der HealthCareTimes beim Deutschen Apothekerverband nachgefragt und eine Einschätzung vom dortigen Vorsitzenden Dr. Hans-Peter Hubmann erhalten. Der wollte sich zu einzelnen Unternehmen und deren Aktivitäten am Markt zwar grundsätzlich nicht äußern, betonte aber auch noch einmal die freie Arzt- und Apothekerwahl als wichtigstes Verbraucherrecht im Gesundheitswesen: „Die Patientinnen und Patienten müssen sich die Apotheke, aus der sie ihr Arzneimittel beziehen, selbst aussuchen können – ohne Werbehinweise oder Anreize. Wenn nun eine Krankenkasse und die Tochter-Gesellschaft einer ausländischen Versandapotheke gemeinsame Sache machen, liegt zumindest der Gedanke nahe, dass Versicherte der Techniker Krankenkasse künftig in Richtung Versandhandel gelotst werden – zumal es nicht zum ersten Mal wäre, dass die TK eine Kooperation eingeht, in der der Datenschutz nicht richtig beachtet wird.“
Datenschutz das eigentliche Problem?
Wohl auch deshalb hat man sich bei der TK abgesichert. „Die Teleclinic GmbH speichert alle personenbezogenen Daten in verschlüsselter Form auf Servern, die sich in Deutschland befinden. Dies entspricht den vertraglichen Vorgaben der TK“, heißt es auf Nachfrage der HealthCareTimes. Und auch sonst habe Teleclinic der TK vertraglich zugesichert, unabhängig von ihrer Muttergesellschaft zu agieren. „Sie ist vertraglich verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Eindruck erwecken könnte, sie werde bei der Erbringung ihrer Leistungen durch die pharmazeutische Industrie oder einzelne Unternehmen der pharmazeutischen Industrie beeinflusst.“
Hubmann ist hingegen überzeugt, dass die zuständigen Aufsichts- und Datenschutzbehörden bei solchen Konstellationen ganz genau hinschauen sollten, ob Neutralität und Unabhängigkeit gewährleistet sind: „Die Apotheken müssen sich darauf verlassen können, dass die Rahmenbedingungen eingehalten werden.“ Schließlich habe der Gesetzgeber mit dem sogenannten „Makelverbot“ erst vor wenigen Jahren klargestellt, dass explizit auch E-Rezepte nicht zugewiesen werden dürfen.
Entscheiden werden die Patienten
Wenn man über den Atlantik auf die dortigen Verflechtungen schaut, ist die Aufregung hierzulande überspitzt formuliert fast niedlich. Exemplarisch seien hier Amazon Pharmacy oder der Einstieg von Pharmagrößen wie Eli Lilly oder Pfizer in den Direktvertrieb genannt.
Ob eine Verbindung wie die von Docmorris und Teleclinic wirklich wettbewerbs- oder datenschutzwidrig ist, wird vermutlich auch in naher Zukunft noch das eine oder andere Gericht beschäftigen. Letztendlich werden jedoch die Patienten entscheiden, ob der „direkte Weg“ aus der Videosprechstunde in die Versandapotheke nicht doch der ideale für sie ist. Und das vielleicht sogar ganz ohne Werbung. Laut TK-Presseabteilung nutzen monatlich rund 400 TK-Versicherte die Videosprechstunde – von 8,8 Millionen Versicherten zum Stichtag 1. Januar 2024. Und wenn diese 400 dann auch die Versandapotheke bevorzugen, ist das ja vielleicht sogar ok – wenn die verbleibenden 8.799.600 ihr Rezept auf direktem Weg „unten im Ärztehaus“ einlösen.



