TK-Auswertung: Behandlungsfehler nehmen wieder zu

von | Apr. 22, 2025

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Die Techniker Krankenkasse hat 2024 die zweithöchste Zahl an Behandlungsfehler bei ihren Versicherten registriert.

 

Behandlungsfehler bleiben auf hohem Niveau – das zeigt nun eine Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK). 6431-mal haben sich Versicherte 2024 an die TK gewandt, weil sie einen Behandlungsfehler vermuteten. Nur 2023 waren es mit 6509 Fällen etwas mehr. Der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas sieht Handlungsbedarf: „Die Bandbreite der geschilderten Vorfälle ist groß: Sie reicht von verwechselten Medikamenten, über die Operation des falschen Körperteils bis hin zu Todesfällen aufgrund von Pflege- und Behandlungsfehlern.”

Mit 34 Prozent der Fälle ist die Chirurgie die Fachrichtung, bei der die Versicherten die meisten Fehler meldeten. Mit Abstand folgen dann die Zahnmedizin und Kieferorthopädie mit 18 Prozent. Neun Prozent der gemeldeten Fälle wurden in der Geburtshilfe und Gynäkologie vermeldet, sieben Prozent in der Allgemeinmedizin und sechs Prozent in der Orthopädie. Auf Pflegefehler und Augenheilkunde entfallen je vier Prozent sowie auf die Innere Medizin und Pflegefehler jeweils drei Prozent der Fälle. Die sonstigen Facharztgruppen kommen auf insgesamt zwölf Prozent.

TK vermutet hohe Dunkelziffer

Laut TK-Chef sei zudem die Dunkelziffer von unentdeckten Fällen hoch: „Viele Patientinnen und Patienten trauen sich nicht, ihre Rechte einzufordern. Andere wissen nicht, wie sie so einen Schritt angehen könnten.“ Bei der TK hat man deshalb eine spezielle Abteilung eingerichtet, die betroffene Versicherte bei der Prüfung und Aufarbeitung der Fälle unterstützt. Auch deshalb fordert Baas eine Meldepflicht von Behandlungsfehlern von allen medizinischen Einrichtungen. Denn da Fehler bisher nur erfasst werde, wenn Patienten sie selbst melden, seien weder eine systematische Auswertung von Fehlerquellen noch Verbesserungen möglich. „Fehler werden bisher noch viel zu oft verschwiegen oder bagatellisiert statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen. Wir brauchen eine offene Fehlerkultur, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern”, fordert Baas.

Auch die langen Verfahren seien nicht hinnehmbar. Als Beispiel führt die TK ihren ältesten Fall an, der bereits seit 2008 prozessiert werde und bei dem ein Ende derzeit nicht absehbar sei. „Die betroffene Familie kämpft bereits seit 17 Jahren um ihr Recht. Die Haftpflichtversicherungen setzen hier leider häufig auf Zeit und hoffen darauf, dass die Behandlungsfehler-Opfer irgendwann aufgeben. Es wird höchste Zeit, dass der Rechtsstaat die Interessen der Opfer stärker in den Blick nimmt und die Verfahren beschleunigt”, sagt Baas nachdrücklich.

Daten besser nutzen

Ein weiterer Seitenhieb geht in Richtung des Datenschutzes, der teilweise einer besseren Aufklärung im Weg stünde. Baas: „Theoretisch könnten Krankenkassen anhand von Datenanalysen mögliche Behandlungsfehler erkennen und ihre Kunden darüber informieren. Derzeit dürfen wir aber, selbst wenn wir klare Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler haben, die Betroffenen nicht kontaktieren und sie darauf hinweisen.“ Deswegen sei es umso wichtiger, dass Versicherte Gebrauch von den Hilfsangeboten ihrer Krankenkasse machen.

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