Das IQWiG hat vom Bundesgesundheitsministerium die ersten sechs Aufträge zur Festlegung von Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen in Krankenhäusern erhalten.
Es tut sich was in puncto Krankenhausreform. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat nun das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit beauftragt, die ersten sechs Mindestvorhaltenzahlen für Leistungsgruppe in Krankenhäusern zu erarbeiten. Basis für den Auftrag ist die Krankenhausreform von 2024.
Laut IQWiG geht es um die im Mai erhaltenen Aufträge um die sechs Leistungsgruppen Endoprothetik Hüfte, Revision Hüftendprothetik, Endoprothetik Knie, Revision Knieendprothetik, Carotis operativ / interventionell und Komplexe periphere arterielle Gefäße.
Das Institut hat jetzt bis Anfang August 2026 Zeit, die Aufträge zu bearbeiten. Dies geschieht mithilfe einer eigens vom IQWiG entwickelten Methodik, die das Institut bereits im vergangenen Jahr vorgestellt hat. Diese sieht vor, die Empfehlungen der Mindestvorhaltezahlen sowohl anhand von Qualitäts- als auch von Wirtschaftlichkeitskriterien abzuleiten.
„Wir freuen uns sehr, dass jetzt der Startschuss für konkrete Projekte gefallen ist, nachdem wir bereits sehr viel methodische Vorarbeit geleistet haben“, sagt Tim Mathes, Leiter des IQWiG-Ressorts Gesundheitsökonomie. „Mit unseren Empfehlungen wollen wir zu einer qualitativ hochwertigen und zukunftssicheren Versorgung der Patientinnen und Patienten beitragen.“
Die Empfehlungen des IQWiG sind Grundlage für eine Analyse des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu Auswirkungen der jeweiligen Mindestvorhaltezahl auf die Anzahl und die geographische Verteilung der Krankenhausstandorte. Auf Basis dieser Analysen legt das BMG dann Mindestvorhaltezahlen je Leistungsgruppe fest – per Rechtsverordnung, der der Bundesrat noch zustimmen muss.



