Sicherstellungszuschlag: 80 Millionen Euro für ländliche Kliniken

von | Juli 9, 2026

Anhoren

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128 ländliche Kliniken bekommen werden 2027 mit zusätzliche 80 Millionen Euro gefördert. Darauf haben sich die Spitzenverbände der GKV und PKV mit der DKG geeinigt.

 

Ein Krankenhaus weniger. 2027 bekommen 128 anstatt wie im Vorjahr 129 ländliche Krankenhäuser den Sicherstellungszuschlag. Darauf haben sich die beiden Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geeinigt. Zum Vergleich: 2025 wurden 121 Häuser, 2024 136 Kliniken gefördert. Um die 128 Standorte im kommenden Jahr und damit die wohnortnahe Basisversorgung im ländlichen Raum zu sichern, sind 79,25 Millionen Euro vorgesehen. Das Geld kommt aus Töpfen der GKV und PKV.

Grundsätzlich begrüßt die DKG, dass eine Reihe ländlicher Krankenhäuser im kommenden Jahr wieder Fördergelder erhalten, kritisiert allerdings gleichzeitig, dass deutlich mehr als die geförderten 128 Kliniken zusätzlicher Sicherung bedürfen, um ihren Versorgungsauftrag weiter erfüllen zu können. DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerlad Gaß bezieht sich auf die Lauterbachsche Krankenhausreform und auf das GKV-Stabilisierungsgesetz der amtierenden Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die beide für viele Häuser existenzbedrohend seien: „Kliniken in dünn besiedelten Regionen mit typischerweise geringeren Fallzahlen aber pro Patient höheren Vorhaltekosten geraten unter diesen Bedingungen eher in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Natürlich gibt es weitaus mehr als die geförderten 128 Krankenhäuser, die für die Versorgung im ländlichen Raum unerlässlich und alternativlos sind. Und die auf diese Häuser aufgeteilten 79,25 Millionen Euro reichen nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken.“ Beim GKV-Spitzenverband hält man dagegen: „Ein Defizit in der Krankenhausbilanz ist keine Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste.“

Auf Seiten der DKG betont man, dass betroffene Häuser oftmals weit und breit die einzigen Orte seien, an denen Menschen medizinische Hilfe finden, und deren Notaufnahmen und Ambulanzen weggebrochene Strukturen im niedergelassenen Sektor ersetzen würden. Strukturell würden sie daher unter einem streng fallzahlenabhängigen Finanzierungssystem leiden, das die Vorhaltekosten kaum berücksichtigt.

„Hinzu kommt, dass die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses in Teilen so restriktiv gestaltet sind, dass viele bedarfsnotwendigen Krankenhäuser nicht von den Zuschlägen profitieren, obwohl sie es müssten“, führt Gaß weiter aus. Das betreffe vor allem die zu restriktiven Grenzwerte für die Bevölkerungsdichte in den jeweiligen Gebieten. Gaß weiter: „Hier sehen wir Reformbedarf, um die Versorgungsrealität abzubilden.“

Zur Einordnung: Die Förderhöhe aus den Töpfen der GKV und PKV richtet sich nach der Anzahl der notwendigen Fachabteilungen. Gemeint sind beispielsweise die Innere Medizin oder Chirurgie, eine geburtshilfliche Fachabteilung sowie Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin.

Hält ein Krankenhausstandort eine oder zwei dieser vor, erhält es einen Zuschlag von 500.000 Euro. Für jede weitere bedarfsnotwendige Fachabteilung kommen 250.000 Euro dazu. Gesetzlich vorgegeben sind somit je Krankenhausstandort zwischen 500.000 und einer Million Euro. 2027 verteilen sich die Zuschläge auf 88 Krankenhausstandorte mit je 500.000 Euro, 19 Standorte mit je 750.000 Euro und 21 Standorte mit je einer Million Euro. Um die Zuschläge zu erhalten, müssen Krankenhäuser festgelegte Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllen.

Am meisten Krankenhäuser mit Sicherstellungszuschlägen gibt es 2027 in Brandenburg (27), gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (24) und Bayern (14). In Berlin, Hamburg, Bremen und Saarland gibt es keine Kliniken, die entsprechend gefördert werden.

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