Schweiz: Ja zur EFAS-Vorlage

von | Nov. 25, 2024

Anhoren

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Bei der gestrigen Volksabstimmung in der Schweiz gab es mit 53,31 Prozent ein knappes, aber dennoch deutliches Ja zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen – allerdings auch ein gespaltenes Land. 

 

Gleiche Finanzierung für gleiche Leistungen – egal, ob sie ambulant oder stationär erfolgen. Darüber durften gestern die Schweizer in einer Volksabstimmung entscheiden und sie sind mit 53,31 Prozent dafür. Damit ist es die erste Initiative im Gesundheitswesen, die in diesem Jahr bei den Eidgenossen nicht auf Ablehnung trifft. Allerdings gibt es bei der Abstimmung deutliche Unterschiede zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz. Letztere war gegen die sogenannte Efas-Vorlage, was der SRF als „Röstigraben“ bezeichnet. Politologe Lukas Golder sagte gegenüber dem Schweizer Radio und Fernsehen, dass der Grund dafür eine stark abweichende Vorstellung der verschiedenen Regionen vom Gesundheitswesen sei: „Die Krankenkassen und die Ärzteschaft haben in der Deutschschweiz viel mehr zu sagen als in der französischsprachigen Schweiz. Dort will man einen Systemwandel.“

Die Westschweizer Kantone haben gegen die Vorlage gestimmt, während ausnahmslos alle Deutschschweizer Kantone dafür waren, mehrere mit einer Zustimmung von über 60 Prozent, wie zum Beispiel St. Gallen (64,3 Prozent) oder Nidwalden (62,5 Prozent). Im Kanton Waadt ist das Ergebnis fast genau umgekehrt, dort haben 62,3 Prozent der Stimmbürger gegen die Reform gestimmt, im Kanton Neuenburg waren 65,6 Prozent dagegen. In der Romandie will man die Einheitskasse, sagt Golder.

Befürworter jubeln

Für Daniel Höchli, Geschäftsführer von Artiset, der Schweizer Föderation der Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf, ist die Entscheidung hingegen eine einmalige Chance: „Ab 2032 können Pflegebedürftige unbeeinflusst von der Finanzierung entscheiden, ob sie ihre Pflegeleistungen lieber ambulant oder stationär beziehen möchten. Den Pflegeheimen und ihren Mitarbeitenden verschafft die Reform mehr finanzielle Stabilität und Planungssicherheit.“

Denn auch die Schweiz steht vor Herausforderungen, ihr Gesundheitswesen zu finanzieren. Für 2025 ist vom Bund ein Prämienanstieg von sechs Prozent angekündigt – der dritte starke Anstieg in Folge. Auch deshalb hatte man beim Versicherer-Verband Curafutura einen Schlüssel in der EFAS-Vorlage gesehen. Die einheitliche Finanzierung senke die Kosten und entlaste die Prämienzahler nachhaltig, ein bis drei Milliarden Franken rechnet der Verband vor. Zudem würden die Kantone stärker in die Finanzierung der Grundversicherung einbezogen und der Anteil der Prämienfinanzierung dadurch reduziert. Und die Reform stärke die Versorgung, indem sie die Verlagerung auf ambulante Leistungen beschleunige, die Koordination zwischen den Gesundheitsfachleuten erhöhe und unnötige und teure Doppelspurigkeiten vermeide.

Gesundheitsministerin setzt sich durch

Mit der neuen Vorlage sollen künftig beide Leistungstypen gemeinsam von Kantonen und Krankenkassen finanziert werden. Die Versicherungen würden bei allen stationären Behandlungen im Spital gut drei Viertel der Kosten übernehmen, die Kantone den Rest.

Ambulante Behandlungen wurden bisher vollständig von den Krankenkassen bezahlt, während stationäre Behandlungen zu 55 Prozent vom Kanton finanziert werden. Die Regierung hat mit der Efas-Vorlage nun zusammen mit dem Parlament einen neuen Verteilschlüssel für die Finanzierung aller von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckten Behandlungen ausgearbeitet. Demnach sollen die Kantone mindestens 26,9 Prozent und die Versicherer 73,1 Prozent der Nettokosten übernehmen.

Österreichs Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider ist bei der Reform gegen ihre eigene Partei angetreten – und hat triumphiert. „Das neue System ist ein Fortschritt“, sagt sie auf der Medienkonferenz des Bundesrats.

 

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