RISE hat den Proof-of-Patient-Presence-Dienst, eine zentrale Weiterentwicklung der TI 2.0 fristgerecht umgesetzt. Nun sollen die PoPP-Funktionalitäten schrittweise eingeführt werden.
Die erste Umsetzungsstufe des Proof-of-Patient-Presence-Dienstes, kurz PoPP, ist in Betrieb. Von RISE im Auftrag der Gematik entwickelt, stellt der PoPP-Service einen zentralen Baustein dar, die Telematikinfrastruktur zur TI 2.0 weiterzuentwickeln.
Den Zuschlag für den PoPP-Dienst hatte RISE Anfang Dezember 2025 erhalten. Mit PoPP ist ab sofort ein digitaler und ortsgebundener Nachweis möglich, dass sich eine Patientin oder ein Patient in einer medizinische Versorgungssituation, dem so genannten Behandlungskontext, befindet. Technisch löst PoPP damit das aktuell bestehende Verfahren ab, das auf dem VSDM++ Prüfnachweis, kurz für Versichertenstammdatenmanagement, basiert. Die Eigenschaften von PoPP sollen außerdem dazu beitragen, die Betriebsstabilität beim E-Rezept weiter zu stärken. Ab Ende 2026 soll der PoPP-Dienst dann auch für telemedizinische Behandlungen eingesetzt werden können.
Bei RISE ist man hörbar stolz auf die zeitnahe Umsetzung, wie Dr. Mario Bernhart, Mitglied der Geschäftsführung, verlauten lässt: „Mit dem Go-live der ersten Umsetzungsstufe des PoPP-Service haben wir ein anspruchsvolles TI-Projekt in außergewöhnlich kurzer Zeit realisiert: Von der Beauftragung bis zum Betrieb vergingen nur wenige Monate.“ Diese schnelle Umsetzung sei auch deshalb möglich gewesen, weil man auf eine umfangreiche Plattform zum Bau und Betrieb von TI-Services hätte aufbauen können. „Dass Primärsystemhersteller nun PoPP-Anwendungsfälle in ihre Systeme integrieren, ist ein wichtiger Schritt, um die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voranzutreiben und administrative Abläufe zugleich sicher und effizient zu gestalten“, betont Bernhart.
Langfristiges Ziel des PoPP-Dienstes ist es, sichere und flexible digitale Versorgungsprozesse zu ermöglichen und moderne TI-Anwendungen auch außerhalb klassischer Versorgungseinrichtungen nutzbar zu machen. Künftig soll neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auch die digitale Identität der Versicherten (GesundheitsID) für PoPP verwendet werden können.



