Private Equity Deal von CGM steht

von | Jan. 22, 2025

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Die Mindestannahmeschwelle, die CVC Capital Partners für die Übernahme der CompuGroup Medical gesetzt hat, wurde innerhalb der Frist erreicht.

 

Nun ist klar: Private Equity Gesellschaft CVC Partners steigt beim Koblenzer Softwareanbieter CompuGroup Medical SE ein. Die Mindestannahmeschwelle von 17 Prozent, die sich die Luxemburger gesetzt hatten, wurde erreicht. Für 3,85 Prozent aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte wurde das öffentliche Übernahmeangebot angenommen. 13,62 Prozent wurden außerhalb des Angebots durch Aktienkäufe erworben – entweder direkt oder über von CVC gehaltene Instrumente, teilte CGM heute mit.

„Das Überschreiten der Mindestannahmeschwelle ist der nächste Meilenstein auf unserem Weg zur strategischen Partnerschaft mit CVC. Mit CVC an unserer Seite sind wir ideal positioniert, um unsere marktführende Rolle im Bereich E-Health zu stärken und auszubauen“, verkündet CGM-CFO Daniela Hommel in diesem Zusammenhang.

Auch Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC zeigte sich begeistert, dass diese Meilenstein nun geschafft sei: „Gemeinsam werden wir die Chancen im dynamischem E-Health-Markt nutzen und so das nächste Kapitel der bemerkenswerten CGM-Erfolgsgeschichte schreiben.“

Frist bis Donnerstag, 24 Uhr

Alle Aktionäre, die das Angebot noch nicht genutzt haben, können das noch bis einschließlich Donnerstag, 24 Uhr oder innerhalb er erweiterten Annahmefrist voraussichtlich zwischen dem 29. Januar und 11 Februar für 22 Euro je Aktie tun.

Anschließend wird CGM über ein Delisting-Angebot von der Börse genommen. Spekulanten nimmt der Private Equity Investor bereits in der heutigen Meldung den Wind aus den Segeln. Man habe nicht die Absicht, den Angebotspreis im Rahmen des Delisting zu erhöhen. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht dann das Risiko, illiquide und nicht börsennotierte Wertpapiere mit sehr begrenzter Berichterstattung zu halten, bei denen ungewiss ist, ob sie zu einem angemessenen Preis veräußert werden können. CVC benötigt nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots keine weiteren Aktien, um das Delisting-Angebot vorzubringen.

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