Pharmaindustrie prüft Klage gegen EU-Kommission

von | Nov. 15, 2024

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Alleine die Bürde der Abwasserreinigung zu tragen, wie es die EU-Länder vor rund einer Woche beschlossen haben, sei unausgewogen, weshalb der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie nun eine Klage prüft.

 

Vor rund einer Woche hat die EU beschlossen, dass sich Pharma- und Kosmetikfirmen künftig an der Abwasserreinigung beteiligen müssen. Die Kritik der jeweiligen Verbände fiel unmittelbar und deutlich aus. Doch nun hat sich der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) dazu entschieden, die EU-Kommission zu verklagen. Eine entsprechende Schrift bereite man derzeit vor. Die Argumentation: ungleiche Kostenverteilung für Abwasseraufbereitung.

Die Zustimmung der EU-Länder vergangene Woche war der letzte notwendige Schritt im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Demnach sollen Pharma- und Kosmetikfirmen künftig mindestens 80 Prozent der zusätzlichen Kosten für eine Reinigung von Mikroschadstoffe tragen, die aus Medikamenten und Kosmetikprodukte ins Abwasser kommen. Darüber hinaus soll Abwasser den neuen Regeln zufolge künftig auch strenger hinsichtlich überwacht werden – etwa auf antibiotikaresistente Erreger, Viren oder Mikroplastik.

Beim BPI betont man nun, dass man die Umweltziele des EU-Green-Deals zwar genauso unterstütze, wie den allgemeinen Schutz von Umwelt und Gesundheit. Was man jedoch nicht hinnehmen wolle, sie die geplante Lastenverteilung der Kosten, den die sei unausgewogen.

Gesamtgesellschaftliche Aufgabe

„Wir kritisieren, dass die geplante Regelung der erweiterten Herstellerverantwortung die Pharmaindustrie zu großen Teilen für die Kosten der neuen Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen in die Pflicht nehmen will“, erklärt der BPI-Vorsitzende Oliver Kirst. „Die pharmazeutische Industrie sieht die medizinische Versorgung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an und fordert daher, dass auch die Kosten der Umweltmaßnahmen solidarisch von allen Verursachern getragen werden.“

Deshalb habe der BPI-Vorstand entschieden, nunmehr gerichtlich gegen die aktuelle Fassung der Kommunalabwasser-Richtlinie vorzugehen. Die Rechtsschutzmöglichkeiten einer Klage vor den europäischen Gerichten (EuGH) werden derzeit geprüft.

Schritt lange vorbereitet

In seiner Klage wird sich der BPI auf das Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Udo Di Fabio stützen, das bereits seit 2021 vorliegt. Di Fabio hebt hervor, dass eine einseitige Umweltabgabe verfassungsrechtlich bedenklich ist und dem Grundsatz einer gerechten Lastenverteilung widerspricht. Er betont, dass die Kostenverantwortung nicht einseitig auf die pharmazeutische Industrie übertragen werden dürfe und fordert eine umfassende Berücksichtigung aller Verursachergruppen.

Zusätzlich weist der BPI auf wissenschaftliche Gutachten hin, die die Berechnungsgrundlage der EU-Kommission in Frage stellen. Unabhängige Studien zeigen, dass der Anteil von Arzneimitteln an den Mikroverunreinigungen deutlich geringer ist, als die von der Kommission veranschlagten 66 Prozent. Die fehlende Berücksichtigung wesentlicher Studien und anderer Schadstoffquellen habe zu einer verzerrten Bewertung geführt, die eine faire Kostenaufteilung erschwere, betont auch Kirst: „Daher fordern wir eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten, die die Versorgungssicherheit mit lebenswichtigen Arzneimitteln nicht gefährdet.“

Die Klage vor dem EuGH soll eine ausgewogene Lösung erzielen, wünscht man sich beim BPI, die allen relevanten Verursachern gerecht wird, ohne den Umweltschutz zu gefährden. Man ist überzeugt, dass nachhaltiger Umweltschutz nur durch eine faire Lastenverteilung erreicht werden kann, die das Vertrauen in gemeinsame Umweltziele stärkt und die langfristige Versorgung mit Arzneimitteln sichert.“

 

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