In Berlin hat die Gewerkschaft Verdi die Pflegekräfte der Charité zu einem dreitägigen Warnstreik aufgerufen. Die Notdienstbesetzung musste gerichtlich geklärt werden.
An der Berliner Charité hat heute ein dreitägiger Warnstreik der Pflegekräfte begonnen. Aufgerufen hatte die Gewerkschaft Verdi, die nach eigenen Angaben für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Entlastungstarifvertrags streikt. Dieser regelt die grundsätzliche Personalausstattung sowie einen Belastungsausgleich für die Pflege, wenn in Unterbesetzung gearbeitet wird. Laut Gewerkschaft hat der Tarifvertrag die Arbeitsbedingungen verbessert. Allerdings wurde dieser zum 31. August 2026 von der Charité gekündigt und Verhandlungen über eine Fortsetzung waren bisher nicht erfolgreich.
Das Thema eröffnet hatte Verdi, um Verbesserungen des seit fünf Jahren bestehenden Tarifvertrags zu erwirken. Das Gegenteil ist nun eingetreten. Die Charité begründet ihre ablehnende Haltung mit den vom Bundestag beschlossenen Verschlechterungen der Krankenhausfinanzierung, vor allem durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG).
Diese Argumente treffen bei Verdi-Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer allerdings auf Unverständnis: „Die Beschäftigten sind nicht bereit, die Krise der GKV-Finanzierung und die Kürzungspolitik der Bundesregierung mit ihrer Gesundheit und ihren Arbeitsbedingungen zu bezahlen. Wir fordern die Charité als Arbeitgeberin auf, gute und gesunde Arbeitsbedingungen über diesen Tarifvertrag weiterhin im erforderlichen Ausmaß abzusichern.“
Arbeitsgericht bestätigt Notdienstbesetzung der Charité
Eskaliert ist der Streit rund um den Streik kurzfristig gestern Abend, als das Berliner Arbeitsgericht die von der Charité beantragte Notdienstbesetzung vollumfänglich bestätigt hatte. Aus Sicht der Charite konnte mit der Entscheidung des Gerichts ein Ausgleich zwischen dem berechtigten Interesse der Patienten an ihrer notwendigen Gesundheitsversorgung auf der einen Seite und dem Streikrecht der Mitarbeitenden auf der anderen Seite geschaffen werden.
Aus Sicht von Neunhöffer war die Entscheidung eine „skandalöse Einschränkung des Streikrechts für die Gesundheitsarbeiter und -arbeiterinnen an der Charité“, weil sie darauf hinauslaufe, dass Verdi im Streikfall auf einigen Stationen und Bereichen eine bessere Besetzung garantieren muss, als es die Charité im Normalbetrieb tut. „Die Besetzung auf den Stationen liegt damit deutlich über der gesetzlichen Untergrenze. Dieser Umgang mit dem grundgesetzlich verbrieften Streikrecht ist nicht nachvollziehbar“, erklärt die Verdi-Verhandlungsführerin.
Mittlerweile scheinen sich die Wogen allerdings wieder geglättet zu haben. Laut Charité gehe der Streik am ersten Tag verhältnismäßig geordnet ab. Verdi hatte außerdem eine für heute um 10 Uhr geplante Demonstration kurzfristig abgesagt.



