MHH: Einigung mit Belegschaft

von | Okt. 28, 2024

Quelle: MHH

Anhoren

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Die Medizinische Hochschule Hannover, das niedersächsische Wissenschaftsministerium und die Gewerkschaft Verdi haben sich nun auf ein erstes Eckpunktepapier geeinigt.  

 

Durchbruch bei den Verhandlungen zwischen der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), dem niedersächsischen Wissenschaftsministerium und der Gewerkschaft Verdi: Die Parteien konnten sich nun auf ein Eckpunktepapier einigen, das eine gute Grundlage für eine gemeinsame Vereinbarung sei. „Mit der Verständigung auf diese Eckpunkte sind wir dem Ziel, zeitnah eine nachhaltige Entlastung der MHH-Beschäftigten zu schaffen, einen großen Schritt nähergekommen“, freut sich Wissenschaftsminister Falko Mohrs. Dafür seien beide Seiten in konstruktiven Gesprächen aufeinander zugegangen. „Ich freue mich, dass unser Vorschlag einer schuldrechtlichen Vereinbarung aufgegriffen wurde. Es ist gut, dass wir nun im Sinn der Beschäftigten und der Versorgung in der Region Hannover und Niedersachsen auf die Ziellinie eingebogen sind“, sagt Mohrs.

Das Eckpunktepapier legt umfangreiche Entlastungsmaßnahmen und deren Konsequenzen verbindlich fest. Diese Eckdaten müssen nun in einen formalen Rahmen mit weiteren erklärenden Informationen gebracht werden. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die MHH sind ab 1. Januar 2025 umzusetzen, um weitere Belastungen für die Beschäftigten zu vermindern. „Wir sind überzeugt, dass die Verhandlungsergebnisse zu besseren Arbeitsbedingungen in der MHH führen“, sagt MHH-Vizepräsidentin Martina Saurin. Damit die aber auch schon ab kommenden Jahr Wirkung entfalten könne, sei bis zum Vertragsbeginn noch einiges zu tun.

Einigung bedeutet finanzielle Mehrbelastung für MHH

Die MHH wird als Folge der Verhandlungsvereinbarungen viele Fachkräfte einstellen, insoweit diese verfügbar sind. In den Bereichen, für die wie bisher auf dem Arbeitsmarkt nicht ausreichend Bewerber zur Verfügung stehen, wird die MHH den Umfang der Krankenversorgung so weit anpassen, wie es ihr Versorgungsauftrag zulässt. Ausgenommen hiervon sind insbesondere die Behandlung von Notfällen sowie Kindern und erwachsenen Patienten, die in Niedersachsen ausschließlich an der MHH behandelt werden können. Die MHH mahnt aber auch, dass der Personalaufbau insgesamt von den Krankenkassen nicht vollumfänglich refinanziert werde, was zu einer jährlichen Mehrbelastung um einen zweistelligen Millionenbetrag führen wird.

Der Einigung war ein 100-Tage-Ultimatum, wochenlange Verhandlungen und mehrere Warnstreiks vorausgegangen. „Es war eine extrem anstrengende, aber auch sehr erfüllende Zeit“, sagt Taylan-Özgür Özkan, Pflege-Auszubildender und Mitglied der ver.di-Tarifkommission. „Wir haben es selbst in die Hand genommen, unsere Arbeitsbedingungen zu gestalten. Dabei ist uns bewusst geworden, welche Kraft wir als Klinikbeschäftigte haben, wenn wir uns zusammenschließen.“ Das betont auch Detlef Bruse aus dem internen Krankentransportdienst der Klinik. „Über alle Berufsgruppen hinweg ist an der MHH eine tolle Solidarität entstanden. Die Regelungen zur Entlastung gelten nicht nur für die Pflege, sondern für alle, die sich eingebracht haben – das ist richtig gut und bundesweit vorbildlich.“

Bedingungen einklagbar

Mit der Vereinbarung wird schicht- oder bereichsgenau festgeschrieben, wie viel Personal auf den Stationen und in den Bereichen zur Verfügung stehen muss. Werden die Vorgaben unterschritten oder entstehen anderweitig belastende Situationen bekommen die Betroffenen einen Belastungspunkt. Für jeweils sieben Belastungspunkte erhalten sie einen zusätzlichen freien Tag. 2025 können höchstens zehn, 2026 zwölf und ab 2027 maximal 14 zusätzliche freie Tage genommen werden. Darüberhinausgehende Ansprüche werden in die Folgejahre übernommen. Neben Pflege- und Funktionsbereichen sind auch viele weitere Beschäftigtengruppen wie Krankentransport und Therapie von den Regelungen erfasst, die bereits ab 1. Januar 2025 greifen. „Für uns war zentral, dass jede belastende Situation erfasst und ausgeglichen wird. Das haben wir erreicht“, sagt David Matrai, bei ver.di in Niedersachsen zuständig für Krankenhäuser. Bei dem vereinbarten Vertrag handelt es sich um eine schuldrechtliche Vereinbarung, deren Regelungen individuell einklagbar sind. Die Regelungen greifen bereits ab 2025 und haben eine Laufzeit bis Ende 2028.

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