Von einen „Underreporting“ der Müttersterblichkeit sprechen DGGG und DGPGM und fordern ein verpflichtendes bundesweites Register für Deutschland.
Dass Frauen in der Medizin auch in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert sind, ist eine Tatsache. Erste Lehrstühle für Gender- oder Diversity-Medizin versuchen aktuell, diese Lücke zu schließen. Nun machen die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sowie die Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM) auf ein weiteres Defizit aufmerksam: Daten zur maternalen Mortalität.
Mütterliche Todesfälle werden in Deutschland nicht vollumfänglich registriert, was aktuell zu einem „Underreporting“ führe. Um maternale Mortalität genau erforschen und vorbeugen zu können, ist es dringend notwendig, ein verpflichtendes Register zu schaffen, welches dabei hilft, die Müttersterblichkeit in Deutschland adäquat aufzuarbeiten, heißt es von beiden Verbänden.
Als maternaler Todesfall wird der Tod jeder Frau während der Schwangerschaft oder innerhalb von 42 Tagen nach Beendigung der Schwangerschaft bezeichnet – die Dauer und der Sitz der Schwangerschaft spielen hierbei keine Rolle. Die Definition schließt jede Ursache ein, die in Beziehung zur Schwangerschaft oder deren Behandlung steht oder durch diese verschlechtert wird.
Keineswegs nur ein Thema im globalen Süden
Grundsätzlich ist die maternale Mortalitätsrate (MMR) in Ländern mit niedrigem Einkommen deutlich höher. Die Verbände rechnen vor, dass sie in 2020 Low-Income-Countries bei 430 pro 100.000 Lebendgeburten lag, in Industrienationen hingen bei nur 13 pro 100.000 Lebendgeburten. Für Deutschland fehle der genaue Wert jedoch, was auf das fehlende Register zurückzuführen sei, lautet die Kritik.
Tatsächlich müssen Forscher aktuell auf internationale Daten zurückgreifen, um die Ursachen der Müttersterblichkeit zu ergründen. Und die Daten aus Mitteleuropa zeigen, dass zu den häufigsten Ursachen maternaler Todesfälle Herz- und Gefäß-Erkrankungen sowie Bluthochdruckerkrankungen zählen, aber auch Thrombosen, Epilepsien und Hirninfarkte, Blutungen oder Infektionen.
Müttersterblichkeitsrate steigt
Internationale Berichte zeigen zudem einen signifikanten Anstieg der Gesamtmüttersterblichkeitsrate. Im Vereinigten Königreich machten in den Jahren 2020 bis 2022 Thrombosen und Thromboembolien sowie COVID-19 und Herzerkrankungen 43 Prozent der Todesursachen aus, während in den USA 33 Prozent der Mütter aus kardiovaskulären Gründen verstarben. Um derartige Daten mit Deutschland ins Verhältnis setzen zu können, braucht es ein vergleichbares Register, attestieren DGGG und DGPGM.
„Ein maternaler Todesfall ist ein seltenes Ereignis, dass aber immer mit unvorstellbarem Leid für die Familien einhergeht. Eine vollständige bundesweite Registrierung würde helfen, jeden Einzelfall gründlich zu analysieren, um eine gemeinsame Präventionsstrategie zu entwickeln“, betont DGGG-Präsident Prof. Gert Naumann.
Maternale Todesfälle werden aktuell in Form von Daten der Perinatalstatistik, des Statistischen Bundesamts mit der Einbeziehung von Todesbescheinigungen sowie einem freiwilligen Register von Geburtskliniken in Berlin dokumentiert
„Jeder mütterliche Todesfall ist einer zu viel – und jeder unregistrierte ein blinder Fleck in unserem Gesundheitssystem. Wir brauchen ein zentrales Register, um aus Einzelschicksalen Erkenntnisse zu gewinnen, Leben zu retten und im internationalen Vergleich endlich vergleichbar zu werden“, unterstreicht auch der Vorsitzender der AG Geburtshilfe Prof. Michael Abou-Dakn.
Bundeseinheitlich und verpflichtend
Was die Mediziner unisono fordern: Deutschland braucht ein bundesweites, verpflichtendes Register, welches den Zeitraum der internationalen Definition abdeckt und somit alle Institutionen sowie Ärzte involviert, um die Daten der Perinatalstatistik zu vervollständigen und zuverlässig auszufüllen. Ein Register, welches nur die Kliniken in die Pflicht nimmt, reicht hierfür nicht aus. Sobald alle Fälle von Müttersterblichkeit registriert werden, können die Daten erforscht und die Versorgungsqualität verbessert werden.
„Um Forschung in diesem Gebiet zu ermöglichen, müssen alle mütterlichen Todesfälle registriert und für Forschende zur Verfügung gestellt werden. Nur unter diesen Bedingungen kann eine Ursachenanalyse, beziehungsweise Forschung erfolgen, insbesondere auch im Sinne von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität“, schließt DGPGM-Präsident PD Dr. Dietmar Schlembach ab.



