Statt Leistungen zu kürzen, ließe sich ein zweistelliger Milliardenbetrag im Gesundheitswesen auch durch Interoperabilität einsparen, rechnet man bei Leopoldina in einem Fokuspapier vor.
Die Bundesregierung versucht mit ihrer Gesundheitsreform aktuell die Ausgabenseite der Krankenkassen in den Griff zu bekommen, setzt dafür auf Leistungskürzungen und ruft damit mehr als nur eine Interessensgruppe auf den Plan. Ein ganz anderer Vorschlag kommt heute von den Digitalisierungsexpertinnen und -experten der Leopoldina. Auch sie sehen einen zweistelligen Milliardenbetrag, der sich im Gesundheitswesen einsparen ließe – wenn denn endlich Daten fließen würden. Der große Befreiungsschlag hieße Interoperabilität.
Um im Gesundheitswesen von der Digitalisierung zu profitieren, müsste Interoperabilität in allen Bereichen verbindlich umgesetzt werden, sagen die Medizinerin und Ingenieruin Prof. Dr. Sylvia Thun und der Informatiker Prof. Dr. Daniel Rückert, Absender des heute veröffentlichten Policy Briefs aus der Reihe „Leopoldina Fokus“. Die Rechnung ist dabei recht einfach: Nach aktuellen OECD-Angaben könnten durch Interoperabilität zwischen zwei und sechs Prozent – in einzelnen Szenarien sogar bis zu 17 Prozent – der gesamten Gesundheitsausgaben eingespart werden. Auf Deutschland bezogen, würde diese Annahme mindestens einen zweistelligen Milliardenbetrag bedeuten. Die Anwendung von KI verspricht sogar noch mehr Einsparmöglichkeiten. Im deutschen Gesundheitssystem wird dieses Potenzial jedoch bislang unzureichend ausgeschöpft.
Mit Interoperabilität ist gemeint, dass IT-Systeme, Geräte und Anwendungen Daten technisch übertragen und inhaltlich korrekt interpretieren können. Denn an Daten, die im Gesundheitswesen erhoben werden, mangelt es aktuell nicht: Krankenkassen, Krankenhaus- oder Praxisinformationssysteme und auch die Forschung, sie alle sammeln Daten, die intern auch für die jeweilige Anwendung bereitgestellt werden. Verknüpft sind sie allerdings nicht. Für echte Interoperabilität müssten die Daten aus voneinander abgetrennten Datensilos gelöst und übergreifend nutzbar gemacht werden. Die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern, beispielsweise für Klinikgeräte und Software, verhindert diese Verknüpfung bisher noch. Thun und Rückert schlagen deshalb vor, überall dort Schnittstellen einzurichten, wo Daten erhoben werden. Zudem müssen verbindliche Standards für die Datenerfassung, Strukturierung und den Datenexport durchgesetzt werden.
Viele Gesetze und doch kein Datenfluss
Ganz grundsätzlich ist sich auch die Bundesregierung darüber im Klaren, dass Daten für ein effizienteres Gesundheitswesen entscheidend sind. Allerdings liegt der Teufel wie so oft im Umsetzungsdetail, kritisieren auch Thun und Rückert im Fokuspapier. Beispiel GeDIG: Im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen würden bisher klare Anreize, verbindliche Standards und auch messbare Ziele fehlen. Die seien allerdings für eine konsequente Implementierung wichtig. Zudem gäbe es auch noch konkrete Angaben zu Verantwortlichkeiten, Fristen und möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Gleichzeitig zeigen erste Impulse aus der Branche, dass die Notwendigkeit eines interoperablen Datenaustauschs auch hier erkannt wird, um gerade im Kliniksektor den wirtschaftlichen Druck aus dem Kessel zu nehmen. Ein Beispiel ist XQT Mission Datensouveränität, ein von der DMI Group entwickeltes Lösungsportfolio, das Häuser dabei unterstützt, ein vertrauenswürdiges, interoperables und revisionssicheres Datenfundament aufzubauen. Das fördert dann wiederum die Integration bestehender Systeme sowie neuer, innovativer Lösungen bis hin zum Einsatz von KI. Bei DMI nennt man das Prinzip Trust, Connect, Apply. „Kliniken brauchen heute eine digitale Souveränität, auf der eine souveräne Gesundheitsversorgung aufbauen kann“, erklärt Michael Franz, XQT Executive Relations, den Ansatz. „Und XQT Mission Datensouveränität ist die Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen.“ Interesse und Austausch am Markt seien groß und rege – auch, weil echte Datensouveränität den Häusern die nötige Flexibilität böte, um in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten und mit zunehmender Regulatorik agil auf Veränderungen reagieren zu können.
Notwendigkeit durch EHDS
Dabei wird Datensouveränität spätestens mit dem Europäischen Datenraum EHDS zu einem Muss, zeigen auch Thun und Rückert im Fokuspapier auf. Dieser EU-weite Rechts- und Infrastrukturrahmen ist 2025 in Kraft getreten und soll bis zum Ende der 2020er Jahre in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dafür wären auch einheitliche Standards für die Daten selbst erforderlich. Das Fokuspapier verweist auf das FAIR-Prinzip als wichtigste Grundlage. FAIR bedeutet, dass die Daten auffindbar (findable), zugänglich (accessible), interoperabel (in-teroperable) und nachnutzbar (reusable) sein müssen. Die elektronische Patientenakte (ePA) könnte solche hohen Datenstandards bieten, vor allem wenn sie flächendeckend und funktional weiterentwickelt würde. Bei der Weiterentwicklung sollten jedoch kassenspezifische Eigenentwicklungen unterbunden werden, so die Fachleute, da diese zu neuen Datensilos führen könnten.
Das Fokuspapier beschreibt auch, wie Künstliche Intelligenz (KI) bei verbindlichen Datenstandards unterstützen könnte: KI kann helfen, Daten über die unterschiedlichen Anwendungen hinweg zu strukturieren und einheitliche Terminologien einzuführen. Zudem könnte KI die Nutzung und Durchsuchbarkeit der ePA so weiterentwickeln, dass Patientinnen und Patienten sowie das Gesundheitspersonal größtmöglich davon profitieren.



