Im Rahmen der Verbandsanhörung zum GeDIG-Entwurf des Bundesgesundheitsministerium sorgt sich die Ärzteschaft vor dem ausgeweiteten Zugriff der Kassen auf Patientendaten.
Anfang April hat das Bundesministerium für Gesundheit seinen Gesetzentwurf für digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG vorgestellt. Das Ziel: Den Datenzugang im Gesundheitswesen besser zu steuern. Nun ist der Entwurf in der Verbandsabstimmung und erntet vor allem von Seiten der Ärzteschaft deutliche Kritik.
Die Sorge bei den Verbänden: Die Krankenkassen bekommen einen weitreichenden Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten von Versicherten. Und diese Kombination aus umfassender Datennutzung, komplexen digitalen Strukturen und zunehmender Systemsteuerung drohe die ärztliche Entscheidungsautonomie auszuhöhlen, fürchtet man beispielsweise beim Hartmannbund. Der dortige Vorsitzender Dr. Klaus Reinhardt bewertet den Entwurf in entscheidenden Punkten sogar als übergriffig: „Wenn Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, Diagnosen, Medikation und digitale Behandlungsdaten aus der ePA auszuwerten und ohne vorherige Rückkopplung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eigenständig auf die Betroffenen zuzugehen, ist das ein gefährlicher Paradigmenwechsel.“ Vor allem individuelle Patientenrisiken einzuordnen, dürfe nicht Aufgabe der Kassen sein.
Ähnlich deutlich wird auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, KBV, in ihrer Stellungnahme. Zwar wird dort die bessere Nutzung von Daten in der Gesundheitsversorgung als „grundsätzlich sinnvoll“ begrüßt, das Gesetz in seiner jetzigen Form überschreite bei den Einsichtsmöglichkeiten der Krankenkassen in die elektronische Patientenakte jedoch „deutlich die Grenze des Zumutbaren“. Eine sinnvolle medizinische Nutzung der Daten werde so konterkariert.
Vertrauensverhältnis zum Patienten unantastbar
Klar wird bei den allen Stellungnahmen: Die Ziele, die mit dem Gesetz verfolgt werden, werden grundsätzlich gelobt. Es geht einzig um den Zugriff der Kassen auf die Daten. Das wurde auch schon auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag in Hannover kritisiert, wo die Medizinerinnen und Mediziner deutlich gemacht haben, dass sie es nicht als Aufgabe der Kassen sehen, Patientendaten individuell auszuwerten und eigenständig auf die Menschen zuzugehen. Das könnte das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten mit ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten nachhaltig beeinträchtigen, heißt es auch in der Stellungnahme der Bundesärztekammer. Einbezug von Daten aus der ePA? Erweiterte Analysen in sogenannten „Reallaboren“? Lehnt die Bundesärztekammer ab.
Und so setzt es sich die Kritik dann auch Verband für Verband fort: „Hochsensible Gesundheitsdaten gehören nicht in die Hände von Krankenkassen“, warnt der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschland e.V. (SPIFA) mit Nachdruck. Die Argumentation dort: Krankenkassen würden anders als die Ärzteschaft keinen vergleichbaren, strengen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Patientendaten unterliegen. Und auch der Interessenskonflikt der Kassen wird betont, wenn diese Einfluss auf die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten nehmen könnten.
Kein Zugriff gestattet
Es bleibt abzuwarten, was das BMG aus diesem Feedback macht. Denn auch beim Virchowbund betont man noch einmal, dass der Gesetzentwurf richtige Ziele setzt: interoperable Systeme, verlässliche digitale Infrastrukturen, medienbruchfreie Kommunikation und eine praxistaugliche elektronische Patientenakte. All das könne den Versorgungsalltag spürbar verbessern. Kritisch werde es jedoch dort, wo digitale Anwendungen nicht mehr als Unterstützung, sondern als Instrument der Fremdsteuerung ausgestaltet würden. „Der Referentenentwurf enthält allein 145-mal den Begriff ‚Zugriff‘. Damit ist die Intention des Gesetzes überdeutlich beschrieben“, stellt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, fest.



