Krankenhausreform: Krimi in mehreren Akten

von | Okt. 25, 2024

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Nun steht endlich allen Ländern jene Software zur Verfügung, die die Auswirkungen der geplanten Krankenhausreform simuliert – eine wichtige Entscheidungsstütze für die Länder, die in ihrer Entscheidung pro oder contra Reform noch unentschlossen sind.

 

Es wird viel diskutiert, hat nun auch endlich den Bundestag passiert und könnte bereits in wenigen Wochen – wenn denn auch der Bundesrat auf seiner Sitzung im November zustimmt – endlich in die Tat umgesetzt werden: das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, besser bekannt als Krankenhausreform. Bis hierhin war es schon ein regelrechter Krimi, für den es vor allem von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, aber auch von den gesetzlichen Krankenkassen viel Kritik gehagelt hat. Für die Krankenhäuser selbst wird die fehlende Planungssicherheit in der ohnehin angespannten Lage mittlerweile zu einer Zerreißprobe und ein Großteil der Länder, deren Zustimmung zur Reform im Bundesrat wie gesagt noch aussteht, empfand den Reformvorschlag ohne Auswirkungsanalyse bisher eher als Blindflug des Bundesgesundheitsministers.

Der wiederum war gar nicht so blind. Denn in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses vor der Abstimmung im Bundestag hatte der zugegeben, dass das Tool zur Auswirkungsanalyse bereits vorliegt und von der regierenden Ampelfraktion auch genutzt wird.

Tiefpunkt des Parlamentarismus

Für den gesundheitspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Tino Sorge war das ein „Schlag ins Gesicht der Bundesländer“, die in den letzten Monaten nicht nur konstruktiv verhandelt, sondern vor allem auf eben diese Auswirkungsanalyse gewartet hätten. Und auch für die Bundestagsmitglieder hätte die Folgenabschätzung eine wichtige Entscheidungsgrundlage sein sollen. „Offensichtlich unterscheidet Karl Lauterbach nun zwischen Abgeordneten erster und zweiter Klasse“, erklärte Sorge.

Nun aber wurde die Software an alle Länder verschickt, sodass diese nachvollziehen können, wie viele der „mehreren hundert Krankenhäuser“ in ihrer Region schließen müssen. Dann das dies passieren wird, hatte Lauterbach gerade erst in einem Bild-Interview angekündigt – schließlich hatte er die Berechnungen ja auch schon gesehen.

Eine Frage des Timings

Die große Frage ist nun: Reicht die Zeit für die Länder bis zur Abstimmung im Bundesrat aus, um mit dem Tool eine fundierte Entscheidung treffen zu können? Die Verzögerung von Seiten des Bundesgesundheitsministers scheint ja taktischer Natur gewesen zu sein, wenn das Tool vorlag und auch schon genutzt wurde. Doch was ist der Gedankengang dahinter? Je kürzer die Zeit, sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen, desto eher gibt es eine Zustimmung?

Im Bundestag scheint die Strategie mit Unterstützung der Stimmen der Ampelkoalition aufgegangen zu sein. Im Bundesrat waren neun der 16 Bundesländer bisher unentschlossen. Auf der Haben-Seite kann sich Lauterbach derzeit nur auf das Saarland verlassen. Sechs Länder sind klar gegen die Reform in ihrer jetzigen Ausgestaltung.

Vermittlungsausschuss, ja oder nein?

Dass die Reform also doch noch einmal in den Vermittlungsausschuss muss, ist also keinesfalls vom Tisch und hängt nun stark davon ab, wie vor allem jene Länder, die mit ihrer Entscheidung auf Lauterbachs Prognosemodell gewartet haben, auf dessen Daten reagieren. Davon soll das Tool drei relevante Aspekte abdecken: die Bedarfsnotwendigkeit, also welche Krankenhäuser für die Versorgung wichtig sind, die Versorgungsbedeutung, also welche Häuser für die Patienten vor Ort wichtig sind, sowie die Finanzierung, also mit welchen Vorhaltepauschalen die einzelnen Häuser rechnen können. Auch die Auswirkungen von Schließungen einzelner Häuser sollen sich simulieren lassen. Basis für das Rechenmodell ist ein vorerst nicht zertifizierter Grouper, der vom Institut für das Entgeltsystem im Kran­kenhaus (InEK) entwickelt wurde. Dieser Grouper soll alle stationären Fälle in die 65 Leistungsgruppen zuordnen können.

Er ist also noch nicht zu Ende, der Krimi um die Krankenhausreform, und kann gerade von den oppositionsgeführten Ländern auch noch einmal als Offerte an die Wähler vor der kommenden Bundestagswahl genutzt werden – wobei ja auch innerhalb der Ampelkoalition derzeit alles andere als Einigkeit herrscht. Es bleibt also bis zur Bundesratssitzung weiter spannend in puncto KHVVG.

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