Krankenhausreform: Ist der Weg frei?

von | Okt. 9, 2024

Quelle: BMG / Dennis Yenmez

Anhoren

Teilen

 

Nach langen Verhandlungen innerhalb der Koalition ist für die Krankenhausreform zumindest der Weg zu Abstimmung im Bundestag kommende Woche frei.

 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die gestrige Verhandlungsrunde innerhalb der Koalition kurzerhand zum Erfolg erklärt. Er spricht von einem „Durchbruch“ nach intensiven Verhandlungen, an deren Ende nun eine „letzte Fassung“ steht. Außerdem betont Lauterbach: „Von den Grundzügen der Reform machen wir keine Abstriche. Wir halten unser Qualitätsversprechen und haben sinnvolle Anregungen, insbesondere zur ambulanten Facharztversorgung in ländlichen Gebieten und der Kinderbehandlung, aufgenommen.“ Damit sei der Weg für die Verabschiedung im Bundestag Ende Oktober frei.

Dennoch gab es an sage und schreibe 51 Punkten erst Diskussionsbedarf und anschließend Änderungsanträge. Für den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)Dr. Gerald Gaß reine Augenwischerei: „Der Beschluss der Ampelkoalition, die Krankenhausreform zwar mit 50 Änderungsanträgen, aber im Endeffekt nur mit marginalen Änderungen durch das Parlament jagen zu wollen, basiert auf dem Prinzip Hoffnung. Doch auch noch so heftiges gegenseitiges Schulterklopfen der Koalitionäre darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieses Gesetz die wesentlichen politischen Ziele verfehlt und zu massiven Problemen bei der Patientenversorgung in den kommenden Jahren führen wird.“

Wesentlichen Kritikpunkte bleiben bestehen

Die DKG hält vielmehr an ihrer seit Monaten kontinuierlich geäußerten Kritik fest, vor allem mit Blick auf die Vorhaltefinanzierung, die laut Gaß ein „völlig missratenes bürokratisches Instrument“ sei, das wieder die Versorgung in den ländlichen Regionen stabilisiere, noch die Konzentration hochspezialisierter Behandlungen in Zentren fördere. Entökonomisierung und Entbürokratisierung suche man in der finalen Version vergebens. Vielmehr nehme die vorgesehene kleinteilige und überregulierte Definition der neuen Krankenhauslandschaft den Bundesländern den notwendigen Gestaltungsspielraum in der Krankenhausplanung und werde zu Versorgungslücken gerade im ländlichen Raum führen.

Ebenso unglücklich sind die gesetzlichen Krankenversicherungen über die im Bundesgesundheitsministerium erziele Einigung. Der GKV-Spitzenverband prognostiziert, dass die Krankenhausreform die Finanzprobleme der Solidargemeinschaft weiter verschärfen werde. „Die grundlegende Frage einer fairen Finanzierung der Krankenhausreform blenden die Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiken der Ampel sowie der Bundesgesundheitsminister weiterhin aus“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, sehr deutlich.

Dabei sei es keine Zukunftsoption, die Augen vor den immer größer werdenden Finanzproblemen zu verschließen. Stoff-Ahnis rechnet vor: „Im nächsten Jahr steigen die Ausgaben für die Krankenhausversorgung um über sieben Milliarden Euro. Hinzu kommen die Mehrausgaben aus der Krankenhausreform ab 2027 mit jährlich über drei Milliarden Euro. Hiervon umfasst sind 2,5 Milliarden Euro pro Jahr für den Krankenhaustransformationsfonds, um zehn Jahre lang die Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren.“ Dabei sei die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe klar in der Verantwortung des Staates.

Es bleibt spannend

Dass eine solche „Zweckentfremdung“ von GKV-Gelder juristisch unsauber ist und damit durchaus Konsequenzen haben kann, hat die DAK erst vor wenigen Tagen mit ihrem Rechtsgutachten zu Zahlungen während der Corona-Pandemie unterstrichen. Auch hier zeigt das Gutachten, dass für gesamtgesellschaftliche Themen keinesfalls Gelder der GKV herangezogen werden dürfen.

Zudem ist bisher auch nur der Weg in, sicher aber noch nicht durch den Bundestag frei. Denn dafür müssen die Länder ebenfalls zustimmen. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz und Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken von der CDU betonte, dass den Länder die Änderungsanträge der Fraktion bisher nicht vorliegen und das jedes weitere Vorgehen von der Prüfung dieser Anträge abhängig sei. Zudem bedauerte sie, dass Lauterbach auch gut eine Woche vor der Verabschiedung der Reform die seit langem angekündigte Auswirkungsanalyse noch immer nicht vorgelegt habe. Wie Bundestagsabgeordnete einem Gesetz zustimmen sollen, ohne die konkreten Auswirkungen zu kennen, bezeichnete sie als „äußerst fraglich“.

Ein wirklicher Meilenstein in puncto Krankenhausreform ist also bei weitem noch nicht erreicht, auch wenn der Bundesgesundheitsminister es aktuell anders verkauft. Wie gut sein politisches Geschick ist, muss er in dieser einen Woche nun beweisen. Die Kliniken im Land sind auf jeden Fall auf eine zeitnahe Entscheidung angewiesen – auch, weil die wirtschaftliche Lage immer enger wird, wie unsere aktuelle Podcast-Folge Diagnose: Umbau, Klinikwelt im Wandel einmal mehr unterstreicht.

Das könnte Sie auch interessieren

Aus für Hybrid-DRGs

Ab 2028 soll es keine Hybrid-DRGs mehr geben. Bereits ab 2027 werden erste Änderungen greifen. Kritik kommt vom Spitzenverband der Fachärzte.

Ab 2028 soll es keine Hybrid-DRGs mehr geben. Bereits ab 2027 werden erste Änderungen greifen. Kritik kommt vom Spitzenverband der Fachärzte.