KHAG: Länder beenden ihren Protest

von | Feb. 27, 2026

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Vermittlungsausschuss abgewendet: Bund und Länder haben sich im Streit um das Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG nun doch schneller einigen können.  

Und dann geht es plötzlich doch: Nachdem vor zwei Tagen das Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG still und leise von der Tagesordnung des Bundestags verschwunden ist – Bund und Länder konnten sich nicht auf die Änderungsanträge einigen – herrscht nun doch wieder Einigkeit. Mit wenigen Abweichungen soll das KHAG nun auf Basis der insgesamt 46 Anträge diese Woche beschlossen werden. Kleine Zugeständnisse hätten gereicht, heißt es aus Berlin, um die abtrünnigen Länder wieder auf Kurs zu bringen. Laut Kompromisspapier sollen sowohl die Pflegeuntergrenzen Leistungsgruppenmerkmal als auch die neuen Abgrenzungsregelungen zum Pflegebudget bleiben. Auch die von den Kliniken kritisierte Zwei-Kilometer-Standortregelung bleibt wohl unangetastet. Dabei geht es um die Frage, wie weit einzelne Klinikstandorte auseinander liegen dürfen, um als ein Standort gezählt zu werden. Heißt konkret: Liegen die Orte weiter als zwei Kilometer auseinander, müssen die Krankenkassen ebenso informiert werden sowie bei Einzelfallabweichungen einbezogen werden. Verlängert wurde hingegen die Ausnahmemöglichkeit bei den Leistungsgruppenzuweisungen – die Krankenkassen hatten einer weiteren Verlängerung von drei Jahren zugestimmt.

Geschwindigkeit wird belohnt

Länder, die die Leistungsgruppe besonders schnell zuweisen – bis zum 31.12.2026 mit Wirkung für 2027 – brauchen die Zustimmung der Kassen hingegen nicht. Mehr Zeit gibt es zudem für Fachkliniken: Deren Definition kann auch weiterhin die Selbstverwaltung bestimmen, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der GKV-Spitzenverband erst bis zum 31. März 2030 vorlegen müssen. Für die Zuordnung der Versorgungsstufe (Level F) bleibt den Ländern Zeit bis Ende 2030.

Der Vorsitzende der Gesundheitskonferenz und niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi freut sich, dass der von ihm befürchtete Vermittlungsausschuss nun vom Tisch ist: „Eine weitere Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses und der Krankenhausreform konnten wir uns auch nicht leisten.“ Mit den jetzt geeinten Punkten, ist Philippi überzeugt, könne die Umsetzung der Krankenhausreform in den Ländern weiter voranschreiten – und das sei dringend notwendig, damit die Krankenhäuser Planungssicherheit bekämen und man zügig in die Zuweisung der Leistungsgruppen einsteigen könne. Philippi verlässt sich in puncto Umsetzung auf die Zusage der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für den 27. März. Dann soll das KHAG durch den Bundesrat.

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