60 Millionen Euro mehr Honorar rückwirkend zum 1. Januar 2024 – darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss einigen können.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband geben heute eine im Bewertungsausschuss beschlossene Honorarerhöhung bei ambulanten Operationen bekannt. Das Gesamtvolumen belaufe sich auf 60 Millionen Euro und würde den gestiegenen Hygieneanforderungen Rechnung tragen. Die Honorarerhöhung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024 und wird in Form von Zuschlägen für ambulante Operationsleistungen ausgezahlt, die sich je nach Schwere des Eingriffs zwischen 3,34 und 62,18 Euro bewegen. Auch die zuletzt öffentlich diskutierten Vergütungen bei den Mandeloperationen würden von dieser Erhöhung profitieren, heißt es in der entsprechenden Mitteilung. So steigt beispielsweise die Vergütung der einfachen Adenotomie um fast zwölf Prozent (+13,13 Euro).
„Der Beschluss des Bewertungsausschusses zeigt, dass die Partner der Selbstverwaltung auch ohne gesetzliche Eingriffe und Vorgaben zielgenaue, sachgerechte Entscheidungen für die Funktionsfähigkeit einer leistungsfähigen ambulanten Versorgung treffen“, betont Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes. Mit dieser erneuten Erhöhung der Vergütung ambulanter Operationen werde ein weiterer Schritt zu einer Ambulantisierung der Versorgung getan. „Medizinisch unnötige stationäre Behandlungen zu vermeiden, ist und bleibt ein wichtiges Anliegen zum Wohle unserer Versicherten“, schließt Stoff-Ahnis ab.
Finanziert werden über die Hygienezuschläge insbesondere Maßnahmen, die der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) entsprechen. Hierzu gehören beispielsweise die Neueinstellung oder Aufstockung von qualifiziertem Hygienepersonal, die Fort- und Weiterbildung nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes sowie externe Beratungsleistungen, etwa durch externe Krankenhaushygieniker.



