Die Wirtschaftsprüfung und Beratung Curacon hat ausgerechnet, dass Kliniken durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz alleine im kommendem Jahr Einnahmen in Höhe von 4,1 Milliarden Euro verloren gehen.
Die Münsteraner Wirtschaftsprüfung und Beratung Curacon hat sich für ihre Kennzahl des Monats Juli die monetären Auswirkungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) auf Kliniken angeschaut. Herausgekommen sind 4,1 Milliarden Euro – als Mindererlöse für alle deutschen Kliniken alleine im kommenden Jahr. Auf einzelne Kliniken heruntergerechnet, wären das durchschnittliche Mindereinnahmen von rund 2,7 Millionen Euro pro Krankenhaus, was einem Minus von 3,2 Prozent der jährlichen Umsatzrendite entspräche.
Die konkreten Effekte würden unter anderem von Leistungsprofil, Case‑Mix sowie der Qualität der Rechnungstellung abhängen, heißt es von Curacon. „Die geplanten Minderausgaben werden alle Häuser, aber nicht alle Häuser gleichermaßen treffen“, betont Robert Orsag, Prokurist und Senior Manager bei Curacon. Wer die eigene Lücke früh erkenne, könne wirksame Gegenmaßnahmen entwickeln, um die Finanzierung sicherzustellen. Und das sei nötig, da die zusätzlichen Belastungen ab 2028 noch deutlich höher ausfallen könnten.
Leistungserbringen müssen Finanzlücke schließen
Die Rechnung dahinter ist einfach erklärt: Die Deckungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 von rund 15 Milliarden Euro soll durch Minderausgaben gestopft werden. 16,3 Milliarden Euro sieht das GKV-BStabG für das kommenden Jahr vor, wovon 13,7 Milliarden Euro über weniger Ausgaben zulasten der Leistungserbringer finanziert werden sollen.
Für Krankenhäuser entstehen Mindereinnahmen beispielsweise über gedeckelte Erhöhungen der Landesbasisfallwerte (LBFW), über ein begrenztes Pflegebudget oder auch den Wegfall pflegeentlastender Zuschläge. Vor allem das gedeckelte Pflegebudget soll rund zwei Milliarden Euro einsparen. Zudem ist im Gesetz eine deutliche Verschärfung der Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) vorgesehen. Anstatt wie bisher nur bestimmte Einzelaspekte zu betrachten, kann der MD nun beispielsweise Diagnosen, Eingriffe, Verweildauern und die Notwendigkeit der stationären Aufnahme in einem Schritt bewerten. 1,6 Milliarden Euro weniger Ausgaben für die GKV könnten sich schon im kommenden Jahr dadurch ergeben.
Zahlreiche Kliniken von strengeren MD-Prüfungen betroffen
Das Beratungshaus Kaysers Consilium hat auf Basis der Statistik des GKV-Spitzenverbands hochgerechnet, was das künftig für Kliniken bedeuten würde. In der aktuellen Statistik für das 1. Quartal 2026 sind insgesamt 1.611 Krankenhäuser mit Prüfquote und der Anzahl der zulässigen Prüfungen pro Krankenkasse ausgewiesen. Wendet man die neuen Prüfquoten und die verschärften POM-Quoten (Prüfung Ohne Minderung) aus dem Gesetzesentwurf eins zu eins auf diese Krankenhäuser an, ergibt sich laut Analyse von Kaysers Consilium folgendes Bild:
265 Krankenhäuser bleiben unverändert bei einer Prüfquote von fünf Prozent. Für 391 Krankenhäuser steigt die Quote von fünf auf 15 Prozent, für 744 Krankenhäuser von zehn auf 25 Prozent und für 211 Häuser steigt sie sogar von 15 auf 25 Prozent. Weiter heißt es: „Aus der neuen Prüfquotenarithmetik ergibt sich bezüglich der letzten Gruppe, dass alle 211 Krankenhäuser auf der letzten Stufe unbegrenzt geprüft werden könnten – nach den aktuellen Vorgaben ist das derzeit nur bei 30 Häusern der Fall.“ Ohne Berücksichtigung der unbegrenzten Prüfungen käme man bei den über 3,6 Millionen abgerechneten Fällen im 1. Quartal 2026 allein auf eine Verdopplung der zulässigen Prüfungen von 455.573 auf insgesamt 923.034 Fälle.
Immenser bürokratischer Aufwand für die Häuser
Was Kaysers Consilium außerdem verdeutlicht, ist der immense bürokratische Aufwand, der mit diesen höheren MD-Prüfquoten auf die Krankenhäuser zukommt. Bei einer angenommenen Bearbeitungszeit von 45 Minuten je zusätzlichem Prüffall – und die sei sehr optimistisch kalkuliert – ergäbe sich bei vollständiger Ausschöpfung der zusätzlichen 467.461 Prüfmöglichkeiten ein rechnerischer Mehraufwand von rund 350.434 Stunden pro Quartal. Das entspräche je nach Arbeitszeitmodell einem Mehrbedarf von rund 700 bis 750 Vollzeitkräften für die Bearbeitung dieser Fälle. Dieser Aufwand entsteht alleine bei den Krankenhäusern und beinhaltet nicht den Arbeitseinsatz seitens des MD oder der Krankenkasse.



