Gesundheitsreform in der Schweiz, die Dritte!

von | Okt. 2, 2024

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Ende November haben die Eidgenossen die nächste Gelegenheit, über eine Gesundheitsreform abzustimmen – dieses Mal über die einheitliche Finanzierung von Gesundheitsleistungen.

 

Das Schweizer Gesundheitswesen ist eines der teuersten der Welt und daran muss sich dringend etwas ändern. Nur über das Wie scheint es keinen Konsens zu geben. Zumindest haben die Eidgenossen die letzten beiden Vorstöße per Volksabstimmung mit jeweils einem deutlichen Nein abgelehnt.

Nun gibt es einen neuen Vorstoß, über den am 24. November entschieden werden soll – wieder per Volksentscheid. Dieses Mal geht es um einen neuen Finanzierungsschlüssel. 2009 initiiert wurde nun im Dezember letzten Jahres im Parlament ein neues Krankenversicherungsgesetz (KVG) verabschiedet, hinter dem die große Mehrheit der Parlamentarier steht. Vereinfacht ausgedrückt soll es eine einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen geben, die, so die Hoffnung, dann die Ambulantisierung vorantreibt. Laut Regierung handele es sich hierbei um eine der umfassendsten Reformen für das KVG.

Finanzierung vereinheitlichen

Hintergrund ist der, dass stationäre Krankenhausaufenthalte zu 55 Prozent aus Steuereinnahmen der Kantone finanziert werden. Ambulante Leistungen werden hingegen vollständig von den Kassen getragen.

Mit der Reform soll es für alle Bereiche der Grundversorgung, also ambulant, stationär und in der Pflege, künftig nur noch einen Verteilschlüssel geben. Und zwar sollen die Kantone 26,9 Prozent der Nettokosten übernehmen, den Rest zahlen die Krankenkassen. So sollen vor allem auch Fehlanreize eliminiert und auch die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitssystems gefördert werden. Überflüssige Leistungen wie Doppeluntersuchungen, unnötige Spitaleinweisungen oder ein zu früher Eintritt in ein Pflegeheim könnte verhindert werden, wie eine vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie zeigt. Das Einsparpotenzial könnte bei bis zu 440 Millionen Franken pro Jahr liegen.

Gewerkschaften gegen Reform

So weit so gut, allerdings sind der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und der Schweizer Gewerkschaftsbund (SGB) gegen den Reformvorschlag und hat das Referendum Ende November angeschoben. Die Gewerkschaften sind der Meinung, dass die einheitliche Finanzierung die Versorgungsqualität in der Pflege gefährdet, die Arbeitsbedingungen in den Altersheimen weiter unter Druck setzt und die Tarifmacht der Krankenversicherer erhöht. Damit steige schließlich der Druck auf die Prämien. Die Kostenfrage habe Vorrang vor den Bedürfnissen der Patienten erhalten, heißt es.

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