GeDIG: Wird die ePA attraktiver?

von | Apr. 7, 2026

Anhoren

Teilen

 

Mit dem Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen GeDIG soll vor allem der Datenzugang im Gesundheitswesen gesteuert werden.

 

Daten, Daten, Daten – darum dreht sich alles im aktuellen Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG). Vor allem die elektronische Patientenakte ePA will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) damit aufwerten. Laut aktuellem Referentenentwurf sollen sowohl die Versicherten ihre Daten eigenständig verwalten als auch die Krankenkassen auf deutlich mehr Daten zugreifen können – etwa um gezielte Präventionsangebote machen zu können. Möglich wird das über eine Anonymisierung der Sozialdaten, die so nicht mehr unter die Definition eben dieser nach SGB X fallen würden. Damit wäre der Weg für die Weiterverarbeitung und Übertragung an und durch die Kassen geebnet. Weitere personenbezogene Daten sollen nur erhoben werden dürfen, wenn die Versicherten dem ausdrücklich zustimmen.

„Krankenkassen halten bereits jetzt umfangreiche Daten zum Gesundheitszustand ihrer Versicherten. Dennoch kann es an vielen Stellen sinnvoll sein, dass noch zusätzliche Daten erhoben werden, zum Beispiel zur Einnahme pflanzlicher Wirkstoffe und nicht erstattungsfähiger Arzneimittel oder zu Ernährungsgewohnheiten und dem Alkoholkonsum“, heißt es im Gesetzentwurf. Auch Raucherstatus und Gewicht fielen darunter.

Dass das volle Potenzial der Daten von den Krankassen noch nicht voll ausgeschöpft wird, liegt unter anderem auch an der unsicheren Rechtslage. Das BMG will das mit einer „Experimentierklausel“ für die Datennutzung innerhalb der Krankenkassen lösen. „ Mit diesem neuen Ansatz soll ein Spielraum für erweiterte Datenverarbeitung der Krankenkassen im Interesse der Versicherten ermöglicht werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde sollen die Kassen Reallabore errichten, in denen die Datenverarbeitung auch ohne eine explizite gesetzliche Vorschrift erlaubt ist.

Patienten besser steuern

Außerdem soll auch die Patientensteuerung innerhalb der ambulanten Versorgung mit dem GeDIG vereinfacht werden, indem standardisierte Ersteinschätzungen und Terminbuchungen vorgesehen sind.

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Februar 2028 diesen eigenen Funktionsbereich innerhalb der ePA anbieten, über den sie dann zu einer „bundeseinheitlichen, standardisierten Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ weitergeleitet werden. Dort können dann direkt Behandlungstermine gebucht werden – eben ganz „nutzerfreundlich“ auf „digitalen Wegen in die ambulante Versorgung“, heißt es aus dem BMG.

Bisherige Terminbuchungsplattformen sollen gleichzeitig schärfere Vorgaben bekommen, die von der Selbstverwaltung, also der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband, definiert werden. Datenschutz und Informationssicherheit sollen so gestärkt werden, indem etwa die kommerzielle Drittnutzung der Daten oder Vergütungsinteresse bei der Terminvergabe ausgeschlossen werden. Auch Überweisungen sollen dann am September 2029 ausschließlich digital über die Telematikinfrastruktur (TI) ausgestellt, übermittelt und abgerufen werden.

Allerdings gibt es für all diese durchaus sinnvollen Ideen im GeDIG zwei Grundvoraussetzungen. Ersten muss die Akzeptanz der ePA bei den Versicherten deutlich steigen. Denn aktuelle Umfragen zeigen, dass hier noch extrem viel Luft nach oben ist. Und zweitens braucht die Versicherten eine digitale Identität, eine Art GesundheitsID. Die könnte über den elektronischen Personalausweis samt PIN geschaffen werden. Doch ob sich das als „barrierefrei“ und „praktikabel“ erweist, wird die Zeit zeigen.

Das könnte Sie auch interessieren