Das Bundeskabinett hat den Entwurf des GeDIG, Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen, beschlossen. Das Ziel: Mehr Digitalisierung in der Versorgung.
In den teils hitzigen Diskussionen um das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist die Meldung zum GeDIG, dem Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen, fast schon ein wenig untergegangen. Denn auch das Gesetz hat nun das Bundeskabinett passiert. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will damit klar die Digitalisierung stärker in die Versorgung integrieren. Dafür wurden beispielsweise die Regelungen zur digitalen Bedarfseinschätzung im Vergleich zum Entwurf im Mai noch einmal deutlich detaillierter beschrieben – und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Instrument an die Hand gegeben.
Dort ist man allerdings so gar nicht happy, wie die Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einem gemeinsamen Statement unterstreichen: „Der Entwurf weist immer noch einen gefährlichen Paradigmenwechsel auf, den wir entschieden ablehnen. Der Gesetzgeber will den Zugriff der Krankenkassen auf die elektronische Patientenakte (ePA) und die darin enthaltenen Daten ihrer Versicherten nochmals erweitern.“ Bei der KBV sorgt man sich um die Vertraulichkeit dieser Patientendaten, sie gehörten nicht in die Hände von Krankenkassen. „Medizinische Probleme wollen Patientinnen und Patienten im vertrauten und geschützten Raum mit ihrer Ärztin oder ihrem Psychotherapeuten in der Praxis besprechen und eben nicht ungefragt Hinweise von ihrer Krankenkasse erhalten“, heißt es weiter.
Unterstützung bekommt der KBV-Vorstand von Bundesärztekammer-Präsident Dr. med. Klaus Reinhardt: „Die Patientenbehandlung ist in Deutschland aus gutem Grund Ärztinnen und Ärzten zugeordnet, die in ihren medizinischen Entscheidungen fachlich versiert und weisungsfrei nur dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet sind. Ein Übergriff der Krankenkassen in diesen Aufgabenbereich wäre ein gefährlicher Paradigmenwechsel.“ Mit Blick auf das nun beginnende parlamentarische Verfahren forderte er die Koalitionsfraktionen auf, die vorgesehenen erweiterten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Daten aus der ePA nicht zuzulassen.
BMG glaubt an Entbürokratisierung
Bitter aufgestoßen sind bei der KBV zudem die erneuten Einsparungen, die auch im GeDIG enthalten sind. Die drei Vorstände fragen sich, wie das Bundesgesundheitsministerium auf jährliche Einsparungen von 445 Millionen Euro für „die Leistungserbringer“ – wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt – kommen will. „Digitale Anwendungen kosten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen erst mal Geld und Nerven, bis sie wenigstens halbwegs funktionieren.“ Positiv werden lediglich die angestrebte Interoperabilität, die Benutzerfreundlichkeit sowie eine gewisse Datensouveränität für die Praxen gewertet. Denn Hersteller von Praxisverwaltungssystemen werden mit dem Gesetz verpflichtet, Praxen beim Wechsel ihres System zu unterstützen und die Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ist indes von den entbürokratisierenden Effekten des Gesetzentwurfs überzeugt. Ihr Kollege Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung und ebenfalls bei der CDU, bezeichnete das Gesetz als „wegweisend“, weil es die digitale Durchdringung des Gesundheitswesens fördere und so Effizienzpotenziale hebe.
Warken sieht die ePA außerdem als zentrales Element der Digitalisierung, weshalb sie weiter gestärkt werden müsse: „Die ePA wird der entscheidende Türöffner für ein komplexes Versorgungssystem sein. Wir müssen jetzt den nächsten Entwicklungsschritt angehen und die Akte durch weitere, alltagsnahe Anwendungen für die Menschen attraktiver machen.“ Als Beispiel nennt Warken die E-Überweisung, die bis September 2029 eingeführt werden und damit eine letzte Papierhochburg ablösen soll.
Gematik wird weiter gestärkt
Mit dem GeDIG werden auch die Befugnisse der Gematik weiter ausgebaut, vor allem in puncto TI. Hier soll die Digitalagentur sogar Anbietern und Betreibern die Zulassung entziehen können, wenn es die Betriebsstabilität der TI stärkt. Auch die direkte Beschaffungskompetenz für die Gematik ist weiterhin enthalten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Zahl der unzähligen, untereinander inkompatiblen Software-Varianten im Zweifel auch reduziert werden kann.
Und auch die Grundlagen für das geplante Primärarztsystem sollen mit dem Gesetz gelegt werden, etwa über die bereits angesprochenen digitale Bedarfseinschätzung. KBV und GKV-Spitzenverband sollen die Anforderungen hierfür gemeinsam entwickeln – allerdings auch Kosten gemeinsam tragen.
Zudem soll mit dem GeDIG auch ein neues Fundament zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) geschaffen werden. Wichtige medizinische Daten sollen künftig grenzüberschreitend und datenschutzkonform für Forschung und die frühzeitige Erkennung von Risiken genutzt werden können, um eine individualisierte Prävention und eine bessere Behandlung zu ermöglichen.


