Die Finanzkommission Gesundheit hat heute 66 konkrete Maßnahmen für eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik präsentiert. Das Ziel: Die GKV-Finanzen stabilisieren.
Es sei der Auftakt für die bisher umfangreichste Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium, wo heute seit 14 Uhr auf einer Pressekonferenz die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit vorgestellt werden. Und die Ultima Ratio ist klar: Es gilt mehr zu sparen als auszugeben.
Insgesamt hat das Gremium 66 Empfehlungen herausgearbeitet, mit denen sich bereits im kommenden Jahr 42,3 Milliarden und 2030 sogar 63,9 Milliarden Euro einsparen ließen. Demgegenüber steht eine prognostizierte Finanzlücke der GKV für 2027 von 15 Milliarden und für 2040 von 40 Milliarden Euro. Das Finanzloch wäre also mehr als gestopft. Der Schlüsselbegriff des Berichts lautet „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“.
Sparmaßnahmen in drei Kategorien
Die 66 Empfehlungen hat die Kommission wiederum in die drei Kategorien A*, A und B unterteilt. Priorität habe vor allem die Kategorie A*. Dabei handelt es sich um Einsparungen oder Einnahmen mit positiver Auswirkung auf die Qualität der Versorgung oder solche, die Eigenverantwortung bei mindestens gleichbleibender Verteilungsgerechtigkeit fördern. Gemeint sind beispielsweise Begrenzungen von potenzieller Über- oder Fehlversorgung in der Kieferorthopädie, ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) im Krankenhaus oder obligatorische Zweitmeinungsverfahren bei mengensensiblen Eingriffen innerhalb der stationären Versorgung. Hier sieht die Kommission mit 1,2 Milliarden Euro 2030 das größte Einsparpotenzial.
In die Kategorie A fallen Einsparungen oder Einnahmen ohne erwartbare Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung. Besonders groß sei der Hebel laut Kommission bei der globalen Begrenzung der Vergütungsanstiege – und das sowohl kurzfristig 2027 mit 5,5 Milliarden als auch langfristig mit 16,6 Milliarden Euro 2030.
Kategorie B umfasst Einsparungen oder Einnahmen, die mit unsicheren oder potenziell negativen Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung und Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit einhergehen. Darunter fällt etwa die Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen, die allerdings auch nicht mit einem Milliarden-Betrag zu Buche schlagen würde. Wirksamer wäre da laut Kommission die Einführung eines dynamisierten Herstellerabschlags bei Arzneimitteln oder die Streichung der Prüfquoten in der stationären Versorgung.
Übertrag in Gesetzgebungsverfahren
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bedankte sich bei den zehn Expertinnen und Experten unter Vorsitz von Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Inhaber des Lehrstuhls für „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“ an der Universität Bielefeld, für das Engagement und die wissenschaftlich fundierte Arbeit: „Ausgehend von dieser sehr guten Grundlage werden wir zügig ein Gesetzgebungsverfahren zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze einleiten.“
Eine schnelle Umsetzung ist auch tatsächlich entscheidend, um wirklich kurzfristig wirksame Maßnahmen umzusetzen, die die Finanzsituation der GKV bereits ab kommendem Jahr stabilisieren können. Die Krankenkassen benötigen Planungssicherheit für die Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Parallel dazu soll aber auch die Finanzkommission Gesundheit ihre Arbeit fortsetzen. Bis Ende 2026 wird sie weitere Vorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen in der GKV vorlegen, kündigt das Bundesgesundheitsministerium an.



