Die umstrittene Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen sorgt für massive juristische Auseinandersetzungen. Zahlreiche Kliniken wehren sich gegen die Entscheidung, welche Leistungen sie künftig noch anbieten dürfen.
Gegen die neue Krankenhausreform in NRW sind bereits 94 Klagen bei den Verwaltungsgerichten eingegangen. Besonders betroffen sind Kliniken, denen bestimmte Leistungsgruppen wie Onkologie oder Orthopädie nicht mehr zugewiesen wurden. In einigen Fällen geht es sogar um die generelle Aufnahme in den Krankenhausplan. Das geht aus einem Bericht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) für den Landtag hervor.
Umsetzung läuft trotz Klagen weiter
Die Klagen haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. Laumann stellt klar: Am 1. April tritt die neue Krankenhausplanung in Kraft, unabhängig davon, ob Kliniken dagegen vor Gericht ziehen. Für bestimmte Behandlungen – etwa in der Kardiologie, Notfallversorgung oder bei Hüft- und Knieoperationen – gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahresende.
SPD sieht wachsenden Widerstand
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden 526 Klinikstandorte in den Krankenhausplan aufgenommen.Doch die hohe Zahl der Klagen zeigt, dass der Widerstand wächst. „Von Einigkeit kann keine Rede sein“, kritisiert Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD.
Die Reform sieht eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser vor, um eine bessere Versorgung zu gewährleisten. Doch für viele Kliniken bedeutet das den Verlust ganzer Fachabteilungen – mit ungewissen Folgen für die Patientenversorgung.



