Erste Klagen gegen Kommunale Abwasserrichtlinie

von | März 10, 2025

Branchenverbände hatten es angekündigt, nun haben die ersten Pharmaunternehmen Klage gegen die Abwasserrichtlinie KARL beim EuGH eingereicht.

Anhoren

Teilen

 

Mehrere Pharmahersteller haben beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Kommunale Abwasserrichtlinie KARL eingereicht.

 

Sie ist umstritten und Klageandrohungen standen schon länger im Raum. Nun haben mehrere Pharmahersteller Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Kommunale Abwasserrichtline KARL eingereicht. Ihre Argumentation: Nur so könne der Zugang zu erschwinglichen Medikamenten weiterhin gewährleistet werden. Klagen werden Dermapharm, Fresenius-Kabi, Hameln Pharma, Puren Pharma, Sandoz, Teva sowie der tschechische Pharmakonzern Zentiva. Auch der Branchenverband Pharma Deutschland wird der Klage als „Streithelfer“ beitreten und „damit seine sechs Mitgliedsunternehmen juristisch unterstützen“, heißt es vom Verband. Ein entsprechender Antrag beim EuGH werde gestellt.

Nicht rechtskonform

Aus Sicht der klagenden Unternehmen verstößt ein zentraler Aspekt der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie gegen geltendes EU-Recht und muss zurückgenommen werden. Es geht dabei um die sogenannte “erweiterte Herstellerverantwortung”, auf deren Grundlage die europaweite Finanzierung des Aufbaus und des Betriebs einer zusätzlichen Klärstufe für kommunale Kläranlagen erfolgen soll. „Die europäische Abwasserrichtlinie hat eklatante Mängel. Sie betreffen die Grundannahmen, die Datengrundlage, die operative Umsetzung und die Kostenabschätzung, die den Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung zugrunde liegen”, erklärt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. “Wir sehen in der Richtlinie Verstöße gegen EU- Recht und eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort und die Versorgung mit Human-Arzneimitteln in Deutschland und Europa.”

Ähnlich sieht es auch Josip Mestrovic, Geschäftsführer von Zentiva Deutschland. Zwar unterstütze man den Green Deal und teile auch den Kerngedanken der Kommunalen Abwasserrichtlinie. Den aktuellen Umsetzungsplan könne man jedoch nicht akzeptieren. „Wir sind bereit, unseren gerechten Anteil zu zahlen, aber die Richtlinie stellt nur eine zusätzliche Steuer dar, die die Generikaindustrie aufgrund der Volumina, die wir stemmen, unverhältnismäßig stark belastet. Das können wir unter den stark regulierten Rahmenbedingungen, in denen wir arbeiten, nicht finanzieren”, führt Mestrovic aus.

Kein Lenkung, hohe Kosten

Ferner kritisieren die Pharmaunternehmen, dass die gewünschte Lenkungswirkung der Richtlinie, nämlich Anreize für nachhaltigere Produkte zu schaffen, nicht greife. Bei Zentiva kritisiert man außerdem, dass es keine Transparenz hinsichtlich Daten und Methodik gäbe, die die EU Kommission dazu veranlasst habe, ausschließlich die Pharma- und Kosmetikindustrie für die Aufbereitung von kommunalem Abwasser verantwortlich zu machen.

Die große Sorge ist außerdem: Durch die finanzielle Mehrbelastung der Pharmaunternehmen droht eine Situation, in der sich viele Human-Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa vertreiben lassen. Dazu sagt Mestrovic: „In ihrer jetzigen Form wird eine Umsetzung der Richtlinie viele Produkte wirtschaftlich unrentabel machen. Wir als Hersteller sind dann gezwungen, Arzneimittel vom Markt zu nehmen und die Menschen, die tagtäglich auf unsere Produkte angewiesen sind, können nicht mehr versorgt werden.” 

Weitere Klagen wahrscheinlich

Vermutlich werden es nicht die letzten Klagen gewesen sein, über die der EuGH entscheiden muss. Auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie sowie die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) haben bereits angekündigt, sich juristisch gegen die Abgaben wehren zu wollen. Laut EFPIA verspricht man sich von der Klage vor allem eine gerechtere Neuverteilung der Abwasserreinigungskosten: „Europa braucht eine funktionierende Umweltgesetzgebung, die allen Sektoren Anreize zur nachhaltigen Reduzierung von Mikroverunreinigungen bietet und bei der die Behandlungskosten für die Hersteller an die Menge der in unseren Gewässern vorhandenen Mikroverunreinigungen angepasst werden.“

Das könnte Sie auch interessieren