ePA: bundesweiter Rollout Ende April

von | Apr. 16, 2025

Anhoren

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Sie kommt mit Verzögerung, aber sie kommt. Ab dem 29. April soll die elektronische Patientenakte bundesweit nutzbar sein.

 

Einerseits sind die Hoffnung auf einen echten Digitalisierungsschub durch die elektronische Patientenakte, kurz ePA, im deutschen Gesundheitswesen groß. Andererseits scheinen die unter anderem durch den Chaos Computer Club aufgezeigten Sicherheitsprobleme nach wie vor nicht gelöst. Dennoch ist nun klar: Ab dem 29. April soll die ePA nach ihrer verlängerten Testphase nun bundesweit verfügbar sein. Ab Anfang Oktober ist die Nutzung dann in Arztpraxen und Kliniken auch verpflichtend, ab kommendem Jahr dann sogar verbunden mit Sanktionen.

Seit Januar bekommen alle gesetzlich Versicherten eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt. Für 70 der rund 74 Millionen Versicherten soll das bereits erfolgt sein – wobei die Nutzung für die Versicherten freiwillig ist. Entsprechend gibt es in den Schreiben der Kassen immer die Option, der ePA zu widersprechen – was aus eigenen Erfahrungen der Redaktion bedauerlicherweise deutlich einfacher ist, als den Authentifizierungsprozess für die ePA zu durchlaufen.

Wirklich „scharf“ war die ePA trotz dieser großangelegten Kommunikation mit den Versicherten jedoch nur in den Modellregionen Franken, Hamburg sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens. Und die dortigen Tests hätten laut des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach „wertvolle Erkenntnisse“ geliefert. Auf der diesjährigen DMEA betonte Lauterbach in seiner Rede auch noch einmal die Bedeutung der ePA für die Digitalisierung im Gesundheitswesen – und ihre Vorteile für die Patienten. „Die ePA ermöglicht es, Behandlungen transparenter und effizienter zu gestalten, wodurch Patienten ihre Therapie besser nachvollziehen können“, so Lauterbach in Berlin. Und auch die Forschung werde davon profitieren. Lauterbach geht von einer „Hochlaufphase der ePA“ in den kommenden Wochen aus.

Rollout wohl nicht reibungslos

Da passt es, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betont, dass in Abstimmung Sicherheitsmaßnahmen für die ePA umgesetzt worden seien, die die Voraussetzung für eine bundesweite Nutzung liefern. Jedoch berichten vor allem die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), dass es bei der Umsetzung immer wieder hakt. Von technischen Problemen oder Schwierigkeiten bei der Integration in Praxisabläufe wird berichtet. Auch von lange Ladezeiten oder teilweise eingeschränkter Zugriff auf die digitalen Akten wird berichtet. Entsprechend begrüßt KBV-Vorständin Dr. Sibylle Steiner die schrittweise und zunächst freiwillige Einführung der ePA auf Bundesebene. Es sei gut, dass sowohl die Erfahrungen aus den Testpraxen als auch die Hinweise der KBV aufgenommen, respektive gehört wurden. „Positiv werte ich die Aussage des Ministers, dass auch künftig niemand sanktioniert werden soll, der unverschuldet die ePA nicht einsetzen kann“, sagt Dr. Steiner.

Neben diesen technischen Herausforderungen bleibt vor allem spannend, ob die Sicherheitsprobleme für den breiten Rollout wie von Lauterbach betont wirklich behoben werden konnten. Nach Aussagen des Ministeriums werden sämtliche Daten auf sicheren Servern gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt.

Ob diese Aussage Bestand hat, wird die Zeit zeigen. Positiv ist, dass es andere Länder durchaus schaffen, Patientendaten digital und gesichert vorzuhalten. Das gibt Anlass zur Hoffnung, dass es auch hierzulande gelingen kann.

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