Einigung bei neuer Basisversorgung: Start im Januar 2027

von | Aug. 31, 2026

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Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich auf eine Vergütung für die neue Basisversorgung einigen können.

 

Es ist ein weiterer Schritt für die Umsetzung der Krankenhaus-Strukturreform, mit dem ab kommenden Jahr die neue Form der wohnortnahen medizinischen Versorgung starten kann: Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich darauf geeinigt, wie die Leistungen der geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen künftig vergütet werden. Die Vereinbarung wurde einvernehmlich ausgehandelt und schafft Planungssicherheit sowohl für die Krankenhäuser als auch für die gesetzliche und private Krankenversicherung. Voraussichtlich ab Januar 2027 werden die ersten Häuser ihren Betrieb aufnehmen.

Rechtliche Grundlage für diese sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) ist Paragraf 115g des Fünften Sozialgesetzbuches, der auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zurückgeht. Als süV gelten künftig weiterhin zugelassene Krankenhäuser, die jedoch nicht der Leistungsgruppensystematik unterliegen, die ab 2028 verpflichtende Grundlage für die Krankenhausplanung und -vergütung sein wird.

Besser verzahnte Versorgungsbereiche

Die neuen Einrichtungen sollen verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung unter einem Dach verknüpfen. Dazu gehören Basisangebote der stationären Behandlung sowie ambulante und auch pflegerische Leistungen. Ziel ist es, eine zukunftsfeste und bedarfsgerechte Versorgung für Versicherte anzubieten.

Patienten werden von dieser Art der vernetzten Versorgung unter einem Dach profitieren, ist Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands überzeugt: „Mit einem Basisversorgungsangebot aus innerer Medizin und Geriatrie sowie weiteren ambulanten und pflegerischen Leistungen sichern die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen langfristig die wohnortnahe Versorgung. Damit werden sie einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Krankenhauslandschaft leisten: weg von einer Überkapazität an stationären Strukturen, hin zu einer noch stärker an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Versorgung.“

Und Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ergänzt: „Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden die regionale Versorgungssituation für die Patientinnen und Patienten spürbar verbessern. Durch die Umwandlung kleinerer Krankenhäuser entstehen attraktive Versorgungsangebote, insbesondere in ländlichen Regionen. Die Einrichtungen können dazu beitragen, das zunehmend ausgedünnte Netz an haus- und fachärztlichen Praxen zu ersetzen.“

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen könnten immer dann wohnortnah unterstützen, wenn keine spezialisierte Versorgung von Nöten ist, glaubt auch der Direktor des PKV-Verband, Florian Reuther: „Die Transformation von Krankenhäusern zu Basisversorgern wird mit einem sehr auskömmlichen Vergütungsniveau und hoher Vorhaltekomponente abgesichert.“

Einigung sieht feste Pauschalen vor

Worauf Reuther anspielt: Der Rahmen für die Vergütung stützt sich auf Datenanalysen des Forschungs- und Beratungsunternehmens Institute for Health Care Business (hcb). Auf dieser Basis wurden für drei Jahre feste Vergütungspauschalen vereinbart. Das gibt Häusern, die sich als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung aufstellen, finanzielle Sicherheit.

Welche stationären Leistungen die neuen Einrichtungen anbieten sollen, wurde bereits im März dieses Jahres festgelegt. Im Wesentlichen geht es darum, dass Häuser sich auf ein Basisleistungsspektrum konzentrieren: keine komplexen Fälle, dafür Schwerpunkte auf häufige Leistungen im internistischen und geriatrischen Bereich. Dieses Konzept stellt eine wohnortnahe Basisversorgung sicher und ermöglicht es, dass komplexere Behandlungen gezielt in Krankenhäusern höherer Versorgungsstufen gebündelt werden. Damit tragen sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen wesentlich zur Umsetzung der Krankenhausreform bei.

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