DRG: Vergütungsregeln für 2025 festgelegt

von | Okt. 14, 2024

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In den Wirren um die bevorstehende Krankenhausreform einigen sich die Selbstverwaltungspartner auf einen für 2025 geltenden Entgeltkatalog (DRG) für Krankenhäuser.

 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf die für 2025 geltenden Fallpauschalen (DRG) verständigt. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert für die somatischen Krankenhäuser ein Finanzierungsvolumen von über 65 Milliarden Euro. Gleichzeitig haben sich die Selbstverwaltungspartner auf den Pflegeerlöskatalog 2025 verständigt, über den die Finanzierung der Pflegepersonalkosten (Pflegebudgets) mit einer Größenordnung von weiteren über 20 Milliarden sichergestellt wird.

Nachdem in den vergangenen Jahren die ausgeprägtesten Effekte der Pandemie auf die Art und Menge der Leistungserbringung bei der Kalkulation der Fallpauschalen gedämpft werden mussten, konnte mit dem Entgeltkatalog für das Jahr 2025 erstmals wieder eine reguläre Kalkulation umgesetzt werden.

Eine weitere Herausforderung für die Selbstverwaltungsparteien waren die gesetzlich vorgegebenen Verschiebungen von bestimmten Berufsgruppen aus dem Pflegebudget in das Fallpauschalen-System hinein und umgekehrt. Im Krankenhaus tätige Hebammen wurden beispielsweise aus den Fallpauschalen herausgenommen, da diese zukünftig über das Pflegebudget des Krankenhauses finanziert werden. Zudem ist es gelungen weitere Leistungen, die bisher über die Fallpauschalen vergütet wurden, den Hybrid-Leistungen zuzuordnen, die ab dem Jahr 2025 unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär durchgeführt werden, einheitlich vergütet werden. Über den in Kürze zur Verfügung stehenden „Fallpauschalen-Grouper“ lassen sich auch diese Leistungen eindeutig bestimmen.

Konstruktiv und lösungsorientiert wurde ein fachlich fundiertes Ergebnis erzielt, berichtet die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands Stefanie Stoff-Ahnis. Sie ist ferner überzeugt: „Mit Blick auf die anstehende Krankenhausreform und die im KHVVG für die kommenden Jahre angelegten signifikanten Weiterentwicklungen der Krankenhausvergütungssystematik zeigt dies die Notwendigkeit einer stärkeren Einbindung der Expertise der Selbstverwaltung.“

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft mahnt dennoch an, dass es jenseits der aktuellen Einigung Aufgabe der Politik bleibe, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser zu stabilisieren und den Reformprozess in den nächsten Wochen zu einem für die Krankenhäuser tragfähigen Ergebnis zu bringen.

Beim Verband der Privaten Krankenversicherungen ist man überzeugt, dass die Vertragspartner das DRG-System durch Anpassungen auch in schwierigen Zeiten funktionstüchtig halten.

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