Apotheker und Ärzte warnen seit Wochen vor Lieferengpässen bei wichtigen Medikamenten. Das Wissenschaftliche Institut der AOK sagt nun: 98,8 Prozent aller Medikamente sind verfügbar.
Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind aktuell ein Dauerthema. Erst Ende September hieß es vom Apothekerverband Nordrhein, dass jedes zweite Rezept bereits betroffen sei. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) gibt nun Entwarnung: Anfang Oktober seien 98,8 Prozent aller Medikamente verfügbar. Von den insgesamt mehr als 63.000 verschiedenen Arzneimitteln, die im Jahr 2023 auf dem Markt erhältlich waren und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet wurden, sind nach aktueller WIdO-Auswertung derzeit lediglich 735 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von den pharmazeutischen Herstellern als nicht lieferfähig gemeldet.
Zudem sei selbst bei Lieferengpässen nicht automatisch die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln beeinträchtigt: Für die aktuell als lieferunfähig gelisteten Arzneimittel sind in der Regel wirkstoffgleiche Alternativen verfügbar. Unter Nutzung der einzigen amtlichen Quelle über Lieferunfähigkeiten in Deutschland zeigt sich, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland nicht gefährdet ist. „Insbesondere Arzneimittelrabattverträge tragen zu einer hohen Versorgungssicherheit bei und senken die Arzneimittelkosten,“ lautet die Einschätzung des WIdO-Geschäftsführers Helmut Schröder.
Entwarnung auch bei Verordnungsabdeckung
Grundlage der WIdO-Analyse zu ambulant verordneten Arzneimitteln sind die beim BfArM angezeigten Lieferunfähigkeiten, die von Pharmaherstellern freiwillig gemeldet werden (Stand 9. Oktober 2024). Und auch bei der Verordnungsabdeckung könne man Entwarnung gegeben: 99,9 Prozent der im Jahr 2023 verordneten Arzneimittel sind derzeit verfügbar oder können im Falle der aktuell als lieferunfähig gelisteten Arzneimittel durch identische Alternativ-Produkte oder Arzneimittel anderer Hersteller, die hinsichtlich Reichweite und Darreichungsform ähnlich sind, in der Versorgung ersetzt werden.
Für diejenigen der aktuell als lieferunfähig gelisteten Arzneimittel, für die es 2023 einen Arzneimittelrabattvertrag mit einer AOK gab, wird sogar eine Versorgungssicherheit von 100 Prozent erreicht. Für Schröder sind Lieferengpässe deshalb keine Versorgungsengpässe: „Im Fall von temporären Lieferschwierigkeiten stehen in der Regel in der ambulanten Versorgung genügend Alternativen anderer Hersteller zur Verfügung.“ Konkrete Einzelfälle, in denen die pharmazeutischen Hersteller ihren Lieferverpflichtungen nicht nachkommen, dürften nicht als Regelfall betrachtet werden. Und in Richtung derjenigen, die aktuell klagen, gibt Schröder mit: „Den Apotheken und Ärzten sollte es gemeinsam gelingen, aus dem Sortiment von 2.500 verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen mit mehr als 63.500 verschiedenen Arzneimitteln eine therapeutische Alternative zu finden.“
Mehr Transparenz gefordert
Da allerdings doch immer wieder die Behauptung im Raum steht, es gebe Versorgungsengpässe, fordert das WIdO nun eine verpflichtende Meldung von Lieferengpässen – vom Hersteller über den Großhandel bis zur Apotheke. Dazu sagt Schröder: „Es ist nicht einzusehen, dass wir heute den Weg unserer Paketsendungen online mitverfolgen können, dies aber bei der ungleich wichtigeren Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht schaffen.“
Weitreichende Transparenz umfasse die verpflichtende Auskunft darüber, welche Arzneimittel von welchen Herstellern im deutschen Arzneimittelmarkt erwartet werden, welche Arzneimittel wann geliefert werden und welche Mengen vorrätig sind. Gleichzeitig sollten Großhändler wie auch die Apotheken die von ihnen vorgehaltenen Arzneimittel transparent machen, damit auch flexibel auf regionale Lieferengpässe reagiert werden kann. „Hierzu müsste der Gesetzgeber eine verpflichtende Dokumentation der Lieferunfähigkeiten auf den verschiedenen Stufen beauftragen. Damit könnte möglichen Lieferunfähigkeiten vorbeugend begegnet werden,“ ist Schröder überzeugt.
In der Vertragspflicht
So enthalten etwa die AOK-Arzneimittelrabattverträge schon seit Jahren die Vorgabe, dass die Vertragspartner die AOK über nicht lieferbare Vertragsprodukte verpflichtend informieren müssen. Um die Liefersicherheit noch zu erhöhen, müssen die Vertragspartner außerdem einen ausreichenden Arzneimittelbestand vorhalten – und das bereits vor Vertragsstart. „Hilfreich sind dafür exklusive Verträge, da Pharmafirmen ihre Absatzmengen so besser kalkulieren können, als wenn sie im Rahmen von Mehrpartnerverträgen mit mehreren Anbietern konkurrieren müssen“, erklärt Schröder.
In diesem Zusammenhang verweist der Arzneimittelexperte auch darauf, dass Pharmaunternehmen zumeist global agierende, börsennotierte Unternehmen sind. Der deutsche Markt hingegen hat nur einen Anteil von rund vier Prozent am weltweiten Arzneimittelumsatz. Daher spiele die Versorgung in Deutschland laut Schröder nur eine geringe Rolle am globalen Markt. „Die Arzneimittel-Rabattverträge für global auftretende Lieferengpässe verantwortlich zu machen, ist abwegig“.
Geringere Ausgaben
Vielmehr würden die Krankenkassen die seit 2007 vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, Rabattverträge für Generika-Wirkstoffe zu verhandeln nutzen: Im Jahr 2023 waren unter den insgesamt 2.493 ambulant verordneten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen 781 bei mindestens einer Krankenkasse rabattiert. Dies bedeutet für die Apotheken in Deutschland, dass sie nicht mehr unbedingt alle verfügbaren verschiedenen Arzneimittelpackungen bevorraten müssen, da es Substitutionsmöglichkeiten gibt. Neben positiven Effekten für die Versorgungssicherheit in den Apotheken sorgen Arzneimittel-Rabattverträge außerdem für geringere Arzneimittelausgaben. „Im Jahr 2023 konnten die Arzneimittelausgaben durch Rabattverträge GKV-weit um 5,83 Milliarden Euro gesenkt werden. So tragen die Rabattverträge entscheidend zu einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Versorgung der Patientinnen und Patienten bei“, so das Fazit von Schröder.



