Seit Januar 2026 können DiGA per E-Rezept verordnet werden. Das sollte eigentlich den Zugang erleichtern, doch in der Realität führt der Aktivierungsprozess dazu, dass ein Großteil der Patienten ihre verordnete Therapie gar nicht erst beginnt, erklärt Anna Haas, Chief Commercial Officer bei Oviva und erste stellvertretende Vorsitzende des Spitzenverbands digitale Gesundheitsversorgung, im Interview.
Frau Haas, digitale Gesundheitsanwendung können seit Januar auch per E-Rezept verordnet werden, quasi medienbruchfrei. Darüber sollten Sie sich sowohl als stellvertretenden Vorsitzende des SVDGV als auch in Ihrer Funktion als CCO bei Oviva freuen. Da wir nun aber miteinander sprechen, liegt eine Frage nahe: Wo hakt es?
DiGA per E-Rezept verordnen zu können, ist super, schließlich hat das deutsche Gesundheitswesen mit den digitalen Gesundheitsversorgung bisher eine Erfolgsgeschichte geschrieben, die auch international eine Menge positiver Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat. Allerdings zeigen aktuelle Zahlen des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsanwendung, kurz SVDGV, dass es tatsächlich hakt – und zwar beim Aktivierungsprozess. Denn derzeit werden nur rund 14 Prozent der elektronisch verordneten DiGA auch tatsächlich aktiviert – was ein rückläufiger Trend ist. Von Januar bis Mai 2025 stiegen die DiGA-Aktivierungen laut SVDGV noch um 25 Prozent. Im gleichen Zeitraum 2026 sanken sie hingegen um 13 Prozent. Im Mai 2026 lagen sie erstmals unter dem Vorjahresmonat.
Das ist insofern interessant, weil gerade die Verordnung von DiGA via E-Rezept in den beiden TI-Modellregionen Hamburg und Franken von der Gematik erprobt und pilotiert wurde…

Dr. Anna Haas ist Chief Commercial Officer bei Oviva und stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung, dem führenden Industrieverband der DiGA-Hersteller in Deutschland.
Und schon in dieser Pilotphase zwischen Mai und September 2025 zeichneten sich erste Hinweise ab: Während die etablierte Muster-16-Verordnung laut Zahlen des SVDGV Einlöseraten zwischen 50 und 70 Prozent hat, wurden in Hamburg während der Pilotphase gerade einmal 15 von 119 DiGA-E-Rezepten volldigital eingelöst, 13 von 119 per Papierausduck. Prozentual sind das 12,6 respektive 10,9 Prozent, also sehr schlechte Quoten.
Was kann die Muster-16-Verordnung, was das E-Rezept nicht kann?
Im Grunde nichts. Mit beiden Optionen sollen Patienten die Verordnung einer DiGA bei einer Kasse einlösen können. Das Problem ist wie gesagt der Aktivierungsprozess beim E-Rezept. Denn damit kann ein Patient nicht einfach zu seiner Kasse, sondern muss in der Regel mindestens eine zusätzliche App installieren, sich mit seiner GesundheitsID oder PIN authentifizieren, dann einen Freischaltcode anfordern und den dann in der DiGA eingeben. Die Schwierigkeit ist außerdem, dass sich dieser Prozess je nach Krankenkasse auch noch einmal unterscheiden kann. Und wir alle wissen aus unserem eigenen Alltag mit digitalen Anwendungen: Je komplizierter oder kleinschrittiger ein solche Prozess ist, desto höher ist die Abbruchquote. Und da die elektronische DiGA-Verordnung für Praxen freiwillig und die Muster-16-Verordnung uneingeschränkt zulässig ist, bleiben viele Praxen schlicht bei diesem bewährten Weg.
Ein aus Ihrer Sicht wünschenswerter Kompromiss, bei Papier zu bleiben?
Wünschenswert ist es nicht, aber notwendig, weil die anhaltend niedrigen Aktivierungsraten mehr sind als ein Usability-Problem. Wir laufen Gefahr, die gerade für Patienten, aber eben auch das Gesundheitswesen positiven Aspekte der DiGA aufzuweichen. Daher ist auch die Position des SVDGV in dieser Sache eindeutig: Der Rollout in seiner jetzigen Form muss ausgesetzt und die Verordnung von DiGA verlässlich per Papierausdruck überbrückt werden, bis eine akzeptable Lösung gefunden ist. Und die muss aus unserer Sicht ohne PIN auskommen – eben analog zum Arzneimittelrezept – und direkt in der DiGA ohne Medienbrüche eingelöst werden können. Die Sicherung des Zugangs können wir uns beispielsweise über informierte Einwilligung vorstellen. Und ganz wichtig: unabhängig vom Gerätealter.
Warum betonen Sie das Gerätealter so explizit?
Weil es auch hier gerade Herausforderungen gibt. Seit Januar 2025 benötigen DiGA verpflichtend die BSI-Zertifizierung nach der Technischen Richtlinie TR-03161. Und auch hier kann ich nur betonen: Das Ziel ist richtig und wichtig, nämlich die Datensicherheit bei sensiblen Gesundheitsdaten. Kritisch ist allerdings die Auslegung. Auf Geräten mit Android 13 oder älter dürfen DiGA aktuell nicht genutzt werden. Das betrifft rund 45 Prozent aller Android-Nutzenden in Deutschland, also etwa 20 Millionen gesetzlich Versicherte. Heißt übersetzt: Wer ein älteres Android-Smartphone nutzt, wird faktisch ausgeschlossen und die Zahlen des SVDGV zeigen, dass das überproportional ältere und einkommensschwächere Menschen trifft.
Das klingt, als sprächen wir nicht über ein DiGA-Problem, sondern über ein generelles Umsetzungsproblem von neuen digitalen Lösungen im Gesundheitswesen…
Absolut richtig. Und das ist an vielen Stellen verständlich, weil wir immer wieder neues Terrain betreten. Wichtig ist nur, dass wir gerade in der Gesetzgebung nicht pauschalisieren, sondern nach individuell praktikablen Lösungen im Sinne der Patienten suchen und diese dann auch finden. Hier hat die Politik mit der Ausgestaltung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG, nun die Chancen, nachzubessern und DiGA technisch so in die digitale Infrastruktur einzubetten, dass Mehrwert für das Gesundheitssystem und die Patienten entsteht. Als DiGA-Anbieter und auch als Verband sind wir offen für den Dialog.
Dr. Anna Haas ist Chief Commercial Officer bei Oviva und verantwortet damit die Geschäfte von Oviva in Deutschland, Großbritannien und der Schweiz. Sie ist außerdem stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung, dem führenden Industrieverband der DiGA-Hersteller in Deutschland. Vor Oviva war sie als Geschäftsführerin bei Shire Pharmaceuticals in Irland und als Projektleiterin bei McKinsey in Europa und Asien tätig. Sie hat Biochemie an der Universität Potsdam studiert und in Immunologie an der ETH Zürich promoviert.


