Das Ja im Bundesrat zur Krankenhausreform hat über das Wochenende noch einmal für allerlei politische Verwerfungen gesorgt. Auch drei Rechtsverordnungen stehen im neuen Jahr noch an, bevor es an die Umsetzung gehen kann.
Die Abstimmung im Bundesrat über die Krankenhausreform am vergangenen Freitag hat über das Wochenende noch einmal deutliche Wellen geschlagen. Vor allem die Entlassung der brandenburgischen Gesundheitsministerin Nonnemacher von den Grünen wurde hitzig diskutiert. Ministerpräsident Dietmar Woidke rechtfertigt sich medial, dass man im Land nach einer Konferenz mit Vertretern der Krankenhäuser, Landkreise und Kommunen zu dem Schluss gekommen sei, den Vermittlungsausschuss anzurufen und nur Ursula Nonnemacher dazu nicht bereit gewesen sei. Als Ministerpräsident habe Woidke „nicht zulassen können, dass ein klares Votum, das wir auch im Land haben“, im Bundesrat konterkariert werde durch eine Ministerin, „die mit der Wahrnehmung von Aufgaben von mir beauftragt ist“. Die Ministerin habe sich geweigert, dem von ihm vorgegebenem Abstimmungsvotum zur Krankenhausreform im Bundesrat zu folgen.
Ganz anders sieht das der Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck. Aus seiner Sicht sei das Vorgehen von Woidke „unfassbar“. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er: „Egal, wie sehr man politisch auseinander liegt, man sollte immer einen menschlichen Umgang miteinander pflegen. Die Entlassung ist ein Alarmzeichen: Das passiert, wenn sich ein SPD-Ministerpräsident im Vorgriff auf eine Koalition schon mal Sahra Wagenknechts Bündnis andient.”
Am Ende hat die ohnehin nur noch geschäftsführend im Amt tätige Koalition aus SPD, CDU und Grünen in Brandenburg den Streit über die Krankenhausreform nicht überlebt.
Politische Gräben werden tiefer
Spannend dürfte es auch in Thüringen werden. Dort hatte Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses gestimmt. Der Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) widersprach wenig später, was die Stimme Thüringens ungültig machte. Hoff betonte, auf Weisung des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) gehandelt zu haben. Normalerweise enthält sich ein Land, wenn es keine Einung ging. Und obwohl eine Regierungssprecherin betonte, dass die dadurch fehlende Stimme nicht das entscheidende Zünglein an der Waage gewesen sei, war sie es eben doch.
Eine Sprecherin der thüringischen Gesundheitsministerin Werner sagte zu der Entscheidung gegen den Vermittlungsausschuss im Bundesrat: „Die Chance, noch ernsthafte und notwendige Verbesserungen zum Gesetz herbeizuführen ist nun vertan.“ Die fachliche Kritik gelte nach wie vor. Interessant ist das Stimmen-Hickhack in Thüringen auch deshalb, weil die neue „Brombeer-Koalition“ aus CDU, BSW und SPD das Bundesland eigentlich zu einem „20-Minuten-Land“ in puncto Gesundheitsversorgung machen will. Keiner soll länger brauchen, um medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Entsprechende Pläne hatte man bereits während der Koalitionsverhandlungen kommuniziert. Hier dürften die Anstrengungen durch die Krankenhausreform nun größer werden.
Krankenhausgesellschaften warnen
Zudem ist man mit der fachlichen Kritik an der Reform in Thüringen nicht alleine. Neben den Ländern, die für den Vermittlungsausschuss gestimmt hatte, zeigen sich insbesondere die Krankenhausgesellschaften deutlich enttäuscht über die Bundesratsentscheidung. „Wenn ein so grundlegender Umbau der Daseinsvorsorge ohne Offenlegung der tatsächlichen Folgen und gegen die Mahnungen der meisten Expertinnen und Experten durchgeboxt wird, dann hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit dieser Bundesregierung vielleicht einen Machtkampf gewonnen. Aber die Bürgerinnen und Bürger werden vielerorts die Sicherheit verlieren, dass sie im Notfall schnell ein Krankenhaus in ihrer Nähe erreichen können“, sagt Ingo Morell, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.
Bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft hofft man indes auf eine neue Bundesregierung. Präsident Gerald Gaß sagt: „In einer neuen Regierung wird vor allem die CDU Verantwortung zeigen müssen, haben sich doch ihre Vertreterinnen und Vertreter aus der Opposition heraus und in ihrem Initiativantrag im Bundestag besonders deutlich gegen die vielen Schwachstellen aus Lauterbachs Reformgesetz gestellt.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Tino Sorge hat bei einem Wahlsieg eine Überarbeitung bereits angekündigt.
Insgesamt ist die Sorge groß, dass dieses Gesetz viele Krankenhäuser durch das Wegbrechen von Erlösen destabilisieren wird, statt sie zu stützen – die kalte Strukturreform, die von Lauterbach durchaus gewollt ist.
Nicht nur Kritik
Es gibt – genau wie im Bundesrat – allerdings auch Befürworter der Reform. So bewertet beispielsweise Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Ersatzkassen, die Entscheidung das Gesetzt passieren zu lassen als positiv, auch wenn man sich eine „konsequentere Ausrichtung an Qualitätsaspekten gewünscht hätte.“
Zwar sei die Zuweisung von Leistungsgruppen, über die geregelt wird, welche Krankenhäuser welche Behandlungen anbieten dürfen, ein guter Weg, es gebe jedoch zu viele Ausnahmeregelungen. „Entscheidend ist nun die konkrete Ausgestaltung, also welche Qualitätskriterien für die verschiedenen Leistungsgruppen definiert werden. Hier sollte dringend die Expertise des Gemeinsamen Bundesausschusses einbezogen werden“, glaubt Elsner.
In die Umsetzung wird die Reform erst im neuen Jahr gehen und dann müssen sich Bund und Länder allerdings erst auch noch auf die drei Rechtsverordnungen zum Transformationsfonds – spätestens da steigen die Kassen dann wieder mit Kritik ein –, zu den Mindestzahlen und Leistungsgruppenkriterien verständigen. Und das dürfte angesichts der aktuellen politischen Verwerfungen gerade auch im Vorfeld einer vorgezogenen Bundestagswahl noch einmal spannend werden.



