Ausgerechnet die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie mahnt anlässlich des Welttags der Patientensicherheit am 17. September, dass hierzulande unnötig oft operiert wird.
Interessanterweise mahnt gerade die Gesellschaft, deren Mitgliedern gerne nachgesagt wird, sie seien „schnell am Skalpell“, davor, dass in Deutschland zu viel und oft unnötig operiert wird. Darauf macht die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) anlässlich des Welttags der Patientensicherheit aufmerksam, der am 17. September 2024 zum Thema „Diagnosesicherheit“ stattfindet.
„Für die Chirurgie bedeutet das Indikationssicherheit, also die Frage, ob eine Operation tatsächlich angezeigt ist“, sagt DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Und um die Indikationssicherheit zu erhöhen, raten DGCH-Experten zur Ausdehnung des Zweitmeinungsverfahrens, zu höherwertigen Studien und mehr Empowerment auf Seite der Patienten.
Ökonomischer Druck
Bei der DGCH macht man den ökonomischen Druck für die hohe Zahl an Operationen verantwortlich, also konkret Vorgaben an bestimmten Mindestmengen oder Fallzahlen. Genau deshalb wurde 2019 für eine Reihe von planbaren Eingriffen ein gesetzlicher Anspruch auf ein geregeltes ärztliches Zweitmeinungsverfahren eingeführt, das die Kassen übernehmen. Die Liste dieser Eingriffe wird stetig erweitert, zuletzt im Juli um Hüft-OPs. Ab Oktober wird sie abermals um geplante Eingriffe an Aortenaneurysmen ergänzt. Gerade die werden häufig unnötig operiert, bestätigt auch Schmitz-Rixen.
Die Leitlinien empfehlen klar, erst ab einer Aortaausdehnung von mehr als 5,5 Zentimetern zu operieren. „Wir liegen in Deutschland im Durchschnitt statistisch gesehen bei 5,5 Zentimetern und gehen davon aus, dass in 40 Prozent der Fälle außerhalb der Leitlinie operiert wird“, erklärt Schmitz-Rixen. Auch bei vergleichsweise einfachen Eingriffen gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. „Patientinnen und Patienten mit rechtsseitigen Unterbauchschmerzen werden in Deutschland viel häufiger operiert als in anderen Ländern“, berichtet DGCH-Präsident Professor Dr. med. Udo Rolle. Während eine akute Blinddarmentzündung sofort operiert werden muss, kann bei einer unkomplizierten Appendizitis als Alternative auch eine Behandlung mit Antibiotika in Betracht gezogen werden.
Strukturiertes gesetzliches Zweitmeinungsverfahren benötigt
Auch deshalb empfehlen die DGCH-Experten, die strukturierten gesetzlichen Zweitmeinungsverfahren zu erweitern. „Dies sollte der Fall sein vor allem für schwerwiegende und lebensverändernde Operationen etwa an Bauchspeicheldrüse, Speiseröhre oder Mastdarm“, meint Schmitz-Rixen. „Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Patientensicherheit, sofern es sich nicht um akute Erkrankungen handelt, die sofort behandelt werden müssen“, ergänzt Rolle.
Außerdem sehen die Chirurgen noch zwei weitere Ansätze, um die Indikationssicherheit zu erhöhen. „Leitlinien sind ein wichtiges Instrument“, sagt Schmitz-Rixen. „Aber Leitlinien sind nur so gut wie die Evidenz, auf der sie beruhen, und es gibt zu wenig prospektiv-randomisierte Studien.“ Häufig fehle auch der Bezug zur Ergebnisqualität, „Wir benötigen eine höherwertige Studienkultur und mehr Versorgungsforschung“, kritisiert Schmitz-Rixen.
Und schließlich könnten auch Patienten selbst zur sicheren Versorgung beitragen. „Wir möchten Betroffene ermuntern, sich über Diagnose und Behandlung zu informieren, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und ihre Meinung kundzutun. Zusätzlich können Patientinnen und Patienten sich aktiv an klinischen Studien in der Versorgungsforschung beteiligen“, erklärt Rolle. „Die angeführten Maßnahmen werden sicherlich dazu führen, dass die immer noch erhebliche Zahl von Behandlungsfehlern deutlich reduziert werden kann“, subsummiert Professor Dr. med. Dr. med. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC). „Dieses gilt auch für die Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, denen sich von Seiten des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie auch in aller Regel vollständig angeschlossen wird.“


