Der Deutsche Ärztetag in Leipzig hat sich mit überraschend großer Mehrheit hinter die novellierte Gebührenordnung für Ärzte gestellt.
Go für die GOÄ: Am Donnerstag hat der Deutsche Ärztetag nach langer und intensiver Debatte – 49 Mediziner hatten sich auf die Rednerliste setzten lassen – die Novellierung der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) mit 212 Ja-Stimmen, 19 Gegenstimmen und acht Enthaltungen auf den Weg gebracht. Ausgearbeitet wurden die neuen Gebühren gemeinsam mit dem PKV-Verband und sollen nun an das Bundesgesundheitsministerium übergeben werden. Für die Mediziner gäbe es in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten damit insgesamt ein Honorarplus von 1,9 Milliarden Euro.
Von der Bundesärztekammer sowie dem PKV-Verband heißt es: „Der heutige Beschluss des Deutschen Ärztetages ist ein wichtiges gemeinsames Signal für die Handlungs- und Kompromissfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung, der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger für eine zukunftsfähige Privatmedizin. Das Ziel leistungsgerechter Honorare für Ärztinnen und Ärzte bei bezahlbaren Beiträgen für privat Versicherte ist zu einem wirksamen Ausgleich gebracht worden. Nun sei die Politik in der Verantwortung – wobei Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit ihrer ersten Rede vor der deutschen Ärzteschaft in Leipzig bereits die Notwendigkeit einer neuen Gebührenordnung betont hatte.
Tatsächlich ist die aus weiten Teilen aus den 1980er Jahren stammende, aktuell geltende GOÄ völlig veraltet. Ihr fehlen wesentliche medizinische Leistungen und neue digitale Leistungen sind entsprechend nicht integriert. Dass eine Überarbeitung dennoch so lange gedauert hat, liegt an der Bedingung der Politik, dass sich Ärzteschaft und PKV im Vorfeld einigen müssen – was bei einer Beteiligung von rund 170 ärztlichen Verbänden kein einfaches Unterfangen war.
Und so begrüßen auch nicht alle Mediziner den nun durchgewunkenen Entwurf. Vor allem aus den Reihen der Fachverbände gibt es Gegenwind, die sich unter Federführung der Deutschen Röntgengesellschaft zur Initiative „GOÄneu – so nicht“ zusammengeschlossen haben. Ihre zentrale Kritik: Die nun vorliegende Verordnung sei „nicht das Resultat eines innerärztlichen Abstimmungsprozesses.“
Beim Bundesverband Ambulantes Operieren fürchtet man sich vor „einer Gleichschaltung des freien Berufes der Ärzte.“ In einer Erklärung, die noch vor der Abstimmung auf dem Deutschen Ärztetag veröffentlicht wurde, heißt es: „Es ist nicht die Aufgabe der Ärzteschaft, das PKV- und Beihilfesystem weiterhin durch Honorarverzicht zu subventionieren und zu sanieren. Wer über zwei Dekaden keine moderaten Honorarsteigerungen als Inflationsausgleich zugelassen und selbst deutliche Bilanzgewinne verzeichnet hat, weiß, dass nun ein berechtigter, erheblicher Nachholbedarf besteht.
Dass die „Gegendebatte“ ausschließlich vom finanziellen Rahmen geleitet wurde, war auch der größte Kritikpunkt von BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. So könne man bei Bedarf keine glaubwürdigen finanziellen Forderungen erheben. Und diese Haltung hat sich am Ende in Leipzig wohl durchgesetzt. Was folgt, liegt nun in den Händen der neuen Gesundheitsministerin.



