Cannabislegalisierung: Effekte nicht nur positiv

von | Apr. 1, 2026

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Zum zweiten Jahrestag veröffentlicht das Forschungsprojekt Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) heute einen Zwischenbericht. Und der zeigt: Es sind Nachbesserungen nötig.

 

 

Die Evaluation wurde im Gesetz selbst verankert und so präsentiert das Forschungsprojekt EKOCAN – Evaluation des Konsumcannabisgesetzes – heute seinen zweiten Zwischenbericht. Beteiligt sind die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Universitätsmedizin Düsseldorf sowie das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, die ihren Fokus vor allem auf die Reformauswirkungen auf die organisierte Kriminalität gelegt haben.

Was zunächst positiv zu bewerten ist: Ein Anstieg des Konsums durch die Cannabislegalisierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Ein moderat wachsender Anteil des in Deutschland konsumierten Cannabis stammt aus grundsätzlich legalen Quellen, heißt es im Zwischenbericht. Seit der Teillegalisierung am 1. April 2024 würden immer mehr Konsumierende Cannabis selbst anbauen oder es aus der Apotheke beziehen. Allerdings ist von 2024 auf 2025 auch die importierte Menge von Cannabis aus medizinischem Anbau um 198 Prozent gestiegen, was die EKOCAN-Expert:innen auch darauf zurückführen, dass die Anbauvereinigungen ihr Potenzial bisher nicht entfalten könnten. Es seien schlicht nur sehr wenige genehmigt worden. Wären die gesetzlichen Vorschriften für Anbau und Weitergabe einfacher, könnten Anbauvereinigungen den Schwarzmarkt deutlich stärker zurückdrängen.

MedCanG-Reform gefordert

Wesentlich kritischer geht der EKOCAN-Bericht mit Medizinal-Cannabis ins Gericht. Zahlreiche Studien würden die Wirksamkeit standardisierte Präparate und Blüten mit niedrigem THC-Gehalten (kleiner als zehn Prozent) für ausgewählte Erkrankungen und Symptome bestätigen. Demgegenüber stehe jedoch ein umfassendes Angebot von Cannabisblüten mit sehr hohem THC-Gehalt (im Durchschnitt 25 Prozent). Die Nutzung dieser hochpotenten Blüten sei mit einem erhöhten Risiko psychischer Probleme verbunden. Sie sollten daher nicht regelhaft verschrieben werden. Außerdem würden verschiedene Onlineplattformen für Medizinal-Cannabis ihre Produkte aggressiv und zum Teil unter Verstoß gegen die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes bewerben.

Dr. Jakob Manthey, Koordinator von EKOCAN und Arbeitsgruppenleiter am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am UKE, betont: „Deutschland hat mit dem MedCanG den größten prinzipiell legal-kommerziellen Markt für Cannabis in Europa geschaffen – mit einer zunehmenden Gefährdung für den Gesundheitsschutz durch die Nutzung hochpotenter Cannabisblüten.“ Das Forschungsteam regt deshalb eine evidenzbasierte Reform des Medizinal-Cannabisgesetzes an, wobei der THC-Gehalt in verschreibbaren Cannabisprodukten limitiert werden sollte.

Strafverfolgung wird schwieriger

Obwohl der Schwarzmarkt durch die Teillegalisierung zurückgedrängt wurde, zeigt eine vom Forscherteam durchgeführte Befragung unter 2.000 Personen aus den Reihen der Kriminalpolizei, dass es in der Praxis dennoch schwieriger geworden ist, die verbleibenden Schwarzmarktakteure für den verbotene Cannabis-Handel zur Rechenschaft zu ziehen. In eine ähnliche Richtung würden auch qualitative Interviews weisen, die mit verschiedenen Expertinnen und Experten für Organisierte Kriminalität aus den Strafverfolgungsbehörden geführt wurden, zeigt der Report.

Und auch beim Kinder- und Jugendschutz klaffen Lücken auf. So zeigen die vorliegenden Daten, dass Frühinterventions- und Beratungsangebote durch Jugendliche, die Cannabis konsumieren, infolge der Gesetzesreform deutlich seltener in Anspruch genommen werden als vor der Einführung der Novelle – vor allem weil es durch die Justiz keine regelhaften Zuweisungen zu solchen Kursen mehr gebe. Außerdem habe sich die Zusammenarbeit zwischen den dafür relevanten Akteurinnen und Akteuren aufgrund unklarer Zuständigkeiten verkompliziert.

EKOCAN spricht sich deshalb dafür aus, zu prüfen, wie die Zusammenarbeit der an Frühinterventionen beteiligten Akteurinnen und Akteuren – also PolizeiOrdnungsämter, öffentliche Jugendhilfe und Suchtpräventions-/-beratungsstellen, Personensorgeberechtigte – besser koordiniert werden kann, um die Angemessenheit und die Abläufe von Zuweisungen in Frühinterventionsprogramme zu klären und zu verbessern.

Bedenklich ist auch der leichte Rückgang der Inanspruchnahme von Beratungsangeboten der ambulanten Suchthilfe durch junge Erwachsene mit Cannabiskonsumproblemen. Vor dem Hintergrund der prekären Situation der ambulanten Suchthilfelandschaft in Deutschland scheint eine allgemeine Stärkung dieser Strukturen – insbesondere durch eine auskömmliche Finanzierung – zielführend.

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