Der Medizinische Dienst hat heute seine Behandlungsfehlerbegutachtung 2023 veröffentlicht. Demnach stellten die Gutachter bei jedem 4. Fall einen Behandlungsfehler fest.
12.438 fachärztliche Gutachten zu Fällen, bei denen Behandlungsfehler vermutet wurden, hat der Medizinische Dienst im letzten Jahr bundesweit erstellt, mit folgender Bilanz: Bei jedem vierten Fall gab es tatsächlich Behandlungsfehler. Bei jedem fünften Fall war der Fehler auch ursächlich für den erlittenen Schaden, zeigt nun die Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung.
Grundsätzlich handelt es sich bei allen entdeckten Fällen um vermeidbare Schadensfälle. In 151 Fällen lagen zudem so genannte Never Events vor, also Ereignisse, die durch Präventionsmaßnahmen sicher verhindert werden könnten. Dazu gehören schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen oder Verwechslungen Patienten, die zu schweren Schäden führen können. So wurde zum Beispiel bei einer 39-Jährigen, die wegen einer Zyste operiert werden sollte, versehentlich eine Sterilisation durchgeführt. „Wenn solche Fehler passieren, dann bestehen Risiken im Versorgungsprozess, denen systematisch nachgegangen werden muss, um sie in Zukunft zu vermeiden und Schaden an Patienten zu verhindern“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Dafür brauchen wir eine Meldepflicht für Never Events.“
Dunkelziffer hoch
Insgesamt liegt die Zahl der Gutachten geringfügig unter dem Niveau der Vorjahre. „Unsere Begutachtungszahlen zeigen nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens“, erläutert Dr. Gronemeyer. „Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt: Fachleute gehen davon aus, dass es in etwa einem Prozent aller stationären Behandlungen zu Fehlern und vermeidbaren Schäden kommt. Demnach sind jedes Jahr 168.000 Patientinnen und Patienten davon betroffen. Die Experten gehen von ca. 17.000 fehlerbedingten, vermeidbaren Todesfällen aus.“
In der aktuellen Jahresstatistik wurden zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (8.177 Fälle) gemeldet. Ein Drittel bezog sich auf den ambulanten Bereich (4.233 Fälle). „Die meisten Vorwürfe beziehen sich auf operative Eingriffe. Da diese häufig im Krankenhaus erfolgen, werden sie dem stationären Sektor zugeordnet“, erläutert Dr. Christine Adolph, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern.
29,5 Prozent der Vorwürfe betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie, 11,5 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, 9,3 Prozent die Zahnmedizin und jeweils
9 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie, 5,8 Prozent der Vorwürfe beziehen sich auf die Pflege.
Bei knapp zwei Drittel (65,5 Prozent) der begutachteten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patienten vorübergehend − eine Intervention oder ein Krankenhausaufenthalt waren notwendig. Die Patienten sind jedoch vollständig genesen. Bei einem knappen Drittel der Betroffenen (29,7 Prozent) wurde ein Dauerschaden verursacht.


