BAS erlässt Förderrichtlinie für Transformationsfonds

von | Aug. 27, 2026

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Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat in Abstimmung mit den Bundesländern eine Förderrichtlinie für den Transformationsfonds erlassen. Das Ziel: Eine einheitliche Grundlage.

 

Es sei eine „umfassende Abstimmung“ mit den Ländern gewesen, heißt es in der zugehörigen Meldung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS), die nun den Erlass einer Förderrichtlinie für den Transformationsfonds verkündet. Damit solle die Grundlage für ein einheitliches und wirtschaftliches Förderverhalten geschaffen sowie die Voraussetzungen für eines der größten Förderprogramme im Gesundheitswesen festgelegt werden.

Bis 2035 stehen über den Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) bis zu 50 Milliarden Euro bereit, mit denen die Krankenhausstrukturen in Deutschland umgebaut werden sollen. Das Ziel: eine hochwertige, flächendeckende und effiziente Versorungsqualität.

„Mit dem Erlass der Förderrichtlinie schaffen wir zusätzlich klare und einheitliche Regeln für die Praxis und treiben das Förderverfahren weiter voran“, betont BAS-Präsident Markus Algermissen. Das gebe vor allen den Ländern, aber auch weiteren Beteiligten die nötige Transparenz und Klarheit über Förderverhalten und Verwaltungspraxis des BAS. Algermissen bedankte sich zudem bei den Ländern für die konstruktive Zusammenarbeit: „Gemeinsam haben wir eine gute Grundlage für die weitere erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform und damit für die Modernisierung unseres Gesundheitswesens geschaffen.”

Der Transformationsfonds ist Teil der Krankenhausreform. Mit ihm werden unter anderem Vorhaben gefördert, die Krankenhausstandorte zusammenführen, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen schaffen, telemedizinische Netzwerke aufbauen oder integrierte Notfallstrukturen stärken. Die Besonderheit: Krankenhäuser können die Fördermittel aus dem Transformationsfonds nicht direkt beantragen. Das machen die Bundesländer beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Wichtig dabei: Das Verfahren ist mehrstufig angelegt und erfordert eine enge Abstimmung zwischen Krankenhausträgern, Ländern und Krankenkassen.

Für Krankenhäuser bedeutet das vor allem eines: Der Weg zur Förderung beginnt deutlich vor der eigentlichen Antragstellung. Eine klare Zieldefinition, belastbare Projektkonzepte und die frühzeitige Einbindung der zuständigen Landesbehörden sind entscheidend.

Erste Fördermittel aus dem Transformationsfonds hat das BAS bereits im April 2026 bewilligt und ausgezahlt. Vor allem Berlin liegt zum Stichtag 31. Juli 2026 mit 191 Anträgen vorn, gefolgt von Hessen mit 38 Anträgen. Berlin hat mit knapp drei Milliarden Euro bisher auch die meisten Fördergelder beim Bund beantragt – von denen zum Stichtag allerdings noch keine ausgezahlt wurden. Mit rund 260 Millionen Euro flossen bisher die meisten Mittel nach Niedersachsen, bei aktuell nur sieben Anträgen.

Über das aktuelle Antragsgeschehen informiert das BAS fortlaufend auf seiner Internetseite und veröffentlicht monatliche Statistiken.

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