Bei der Bundesärztekammer sorgt man sich um die Weiterbildung von Mediziner, wenn es zu einer stärkeren Spezialisierung von Krankenhäusern durch die Krankenhausreform kommt.
Eine stärkere Spezialisierung von Krankenhäusern kann die Qualität der Patientenversorgung verbessern. Aber können Fachärztinnen und Fachärzte dann auch noch die erforderlichen Kompetenzen für eine Weiterbildung erwerben? Diese Frage stellt man sich aktuell bei der Bundesärztekammer (BÄK) und warnt davor, die Auswirkungen der Krankenhausreform auf die ärztliche Weiterbildung nicht zu unterschätzen.
Konkret fordert die Ärztevertretung in einem Positionspapier, die ärztliche Weiterbildung bei der Umsetzung der Krankenhausreform konsequent mitzudenken und Weiterbildungsverbünde gezielt zu stärken. „Die Krankenhausreform darf nicht zulasten der ärztlichen Weiterbildung gehen. Wer eine hochwertige Patientenversorgung auch in Zukunft sichern will, muss dafür sorgen, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung alle erforderlichen Kompetenzen erwerben können“, betont Prof. Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK.
Die Sorge bei der BÄK richtet sich vor allem auf Fachgebiete in spezialisierten Leistungsgruppe, die es mit der Krankenhausreform nur noch in wenigen Häusern geben wird. Hier wird in Zukunft eine Art Rotation zwischen diesen Krankenhäusern nötig sei, um eine vollständige Weiterbildung sicherzustellen. Aus Sicht der BÄK gewinnen deshalb Weiterbildungsverbünde an Bedeutung. Nur so sei eine strukturierte Rotation zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen möglich – denn auch das gehöre zur Wahrheit, dass Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren neben den Krankenhäusern in der Weiterbildung an Bedeutung gewinnen werden.
Festschreibung in Landeskrankenhausgesetzen
Nach Auffassung der BÄK genügen lose Kooperationen zwischen einzelnen Einrichtungen nicht. Erforderlich sind verbindliche Strukturen, koordinierte Rotationen und eine enge Begleitung der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Weiterbildungsverbünde, die diesen Kriterien genügen, können von den Landesärztekammern anerkannt werden.
Dafür sollten die Landesgesetzgeber etwa in den Landeskrankenhausgesetzen oder den Heilberufe- und Kammergesetzen die entsprechenden Grundlagen schaffen. Damit kann die Basis für eine Refinanzierung des zusätzlichen Aufwandes für die weiterbildenden Ärztinnen und Ärzte sowie die Weiterbildungsstätten geschaffen werden.
„Weiterbildungsverbünde sind eine Investition in die medizinische Versorgung von morgen. Damit sie funktionieren, brauchen sie verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, eine auskömmliche Finanzierung und klare Strukturen“, erklärt Dr. Johannes Albert Gehle, ebenfalls Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK.



