Ab 1. Juli können Patientinnen und Patienten auch in Apotheken assistierte Telemedizin in Anspruch nehmen. Davon geht der Deutsche Apothekerverband nach einem Schiedsverfahren aus.
Gut Ding, will Weile haben. Dafür kann es jetzt richtig schnell gehen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) geht davon aus, dass Patientinnen und Patienten bereits ab dem 1. Juli assistierte Telemedizin in Apotheken wahrnehmen können. Den Weg dafür hatte die Ampel-Koalition im März 2024 mit dem Digitalisierungsgesetz bereitet und den DAV sowie den GKV-Spitzenverband beauftragt, die Details wie räumliche und technische Vorgaben, Einbindung in die Telematikinfrastruktur und natürlich auch die Abrechnung der Leistungen zu verhandeln.
Letztere wurden am 16. April mündlich verhandelt und nun von der Schiedsstelle auch entschieden. Starten soll die Vergütung mit 30 Euro im ersten Jahr, und dann sukzessive am 1.Juli 2027 auf 25,50 Euro, am 1. Juli 2028 auf 23 Euro und dann final am 1. Juli 2029 auf 21,50 Euro sinken. Nun muss nur noch das Bundesgesundheitsministerium der Vereinbarung zustimmen. Dort liegt die Vereinbarung bereits vor, das BMG kann jedoch innerhalb eines Monats noch Punkte beanstanden.
Beim DAV freut man sich über die erweiterten Kompetenzen. Die dortige Verhandlungsführerin Tatjana Zambo sagt: „Assistierte Telemedizin in Apotheken kann vielen Menschen helfen, sich weite Wege zur Arztpraxis zu sparen und sich kompetent in der Apotheke helfen zu lassen. Für die Apotheken ist das ein neuer Beweis, wie zentral und nah sie in der Gesundheitsversorgung der Menschen verankert sind.”
Ersteinschätzung durch Apotheken
Ein Anwendungsfall für assistierte Telemedizin in Apotheken ist das strukturierte medizinische Ersteinschätzungsverfahren zur Vorbereitung einer Videosprechstunde gemäß Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Apotheken können Videosprechstunden in ihren Beratungsräumen anbieten, so dass die Menschen aus der Apotheke heraus in vertraulicher und sicherer Umgebung mit einer Arztpraxis kommunizieren können. Die nun verhandelten Pauschalen umfassen dabei sowohl die Arbeitsleistung als auch die dafür nötige Technik.
Mit der assistierten Telemedizin geht man damit einen ersten wichtigen Schritt. Es sollen allerdings auch medizinische Routineaufgaben oder die Einsicht in die elektronische Patientenakte folgen, sodass dort beispielsweise auf Wunsch der Patientinnen und Patienten auch Daten gelöscht werden können. Allerdings fehlt für Ersteres eine leistungsrechtliche Konkretisierung auf Bundesebene, für Letzteres müsste die Gematik noch die technischen Voraussetzungen schaffen.
Dennoch ist die nun erzielte Vereinbarung auch für DAV-Vorstand Dr. Jan-Niklas Francke ein Erfolg. Sie sie ein Beispiel dafür „wie Digitalisierung im Gesundheitswesen für die Bevölkerung in Apotheken erlebbar wird – ganz im Sinne der Digitalisierungsstrategie ‘Gemeinsam Digital 2026’ des Bundesministeriums für Gesundheit.”



