ApoVWG: Doch mehr Geld für Apotheken

von | März 2, 2026

Anhoren

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Nach der ersten Lesung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) sieht es gut für die Apotheken aus, dass das Packungsfixum auf 9,50 Euro steigt.  

Es war die erste Lesung im Bundestag am Freitag – und dann gleich mit einem positiven Signal für die Apotheken. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will noch vor dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG, die im Koalitionsvertrag festgehaltene Erhöhung des Packungsfixums auf 9,50 Euro umsetzen. „Das Fixum wird kommen“, sagte Warken bei der Vorstellung am Freitag. „Wir werden das in einer gesonderten Verordnung regeln und im Frühjahr auf den Weg bringen.“

Dieses klare Zugeständnis kommt vor allem beim Apothekenverbands ABDA gut an. Präsident Thomas Preis begrüßt, dass die Bundesgesundheitsministerin „sehr konkret“ eine Anpassung des Fixhonorars versprochen habe. An den geplanten Protesten will die ABDA dennoch festhalten, betont Preis: „Mit unseren Protesten wollen wir die Bundesregierung bei diesem Vorhaben bestärken und ihr auch in der Argumentation gegen politische Widerstände den Rücken stärken.” Und weiter sagt er: „Es ist höchste Zeit, dass sich auch die Bundestagsabgeordneten mit der wirtschaftlichen Situation beschäftigen. Denn: Mit Blick auf 13 Jahre Honorarstillstand in unseren Apotheken geht das Apothekensterben ungebremst weiter – alle 20 Stunden muss inzwischen eine Apotheke für immer schließen.”

Pharma Deutschland pflichtet ABDA bei

Wenig überraschend äußert sich auch der Verband Pharma Deutschland e.V. positiv nach der ersten Lesung des ApoVWG. Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann sagt: „Apotheken haben in den vergangenen Jahren vielfach bewiesen, dass ihre pharmazeutische Expertise weit über die Arzneimittelabgabe hinausgeht – beim Impfen, in der Prävention, bei der Beratung zu digitalen Gesundheitsanwendungen.” Ein Seitenhieb von Brakmann geht in Richtung der Ärzteschaft: „Wer deshalb bei jeder neuen Kompetenz für die Apotheke reflexartig Zuständigkeitsgrenzen zieht, verschenkt reale Versorgungsgewinne für Patientinnen und Patienten.“ Ihr Appell an alle Beteiligten lautet daher: Chancen nicht vergeben, nur weil man die Risiken fürchte.

Kritik von KBV und GKV

„Fürchten“ tut sich vor allem die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV, weil aus ihrer Sicht Apotheker mit dem ApoVWG „originär ärztliche Aufgaben übernehmen“ sollen – etwa die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel oder eben Impfungen. Laut KBV sind Apotheker dafür nicht ausgebildet. „Die Verordnung eines verschreibungspflichtigen Medikaments bedarf der Anamnese, Diagnosestellung, Untersuchung und Differenzialdiagnostik. Das alles muss in ärztlicher Hand bleiben, auch weil Apotheken ein wirtschaftliches Interesse an der Abgabe möglichst vieler, möglichst teurer Arzneimittel haben. Ein Aufweichen der Trennung zwischen Verordnung und Abgabe würde klare Fehlanreize setzen – mit negativen Folgen für die Patientensicherheit“, heißt es in einer KBV-Stellungnahme.

Auch Impfungen in Apotheken lehnt die KBV konsequent ab und begründet diese Haltung damit, dass auch hier eine Anamnese sowie der Ausschluss von akuten Erkrankungen, Allergien oder Kontra-Indikationen erforderlich sei. „Beim Eintritt einer Impfreaktion, die mit erheblichen gesundheitlichen Gefährdungen verbunden sein kann, ist außerdem eine sofortige Behandlung erforderlich. Diese setzt heilkundliche Fachkenntnisse voraus, die so in den Apotheken nicht gegeben sind“, mahnt die KBV.

Bei den Krankenkassen sind die Sorgen rund um das ApoVWG eher monetär begründet. So sei es zwar gut und richtig, dass die Politik die Apothekenstrukturen reformieren möchte, betont die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands Stefanie Stoff-Ahnis. Luft nach oben sieht sieht sie sowohl für die Apotheken als auch für das Berufsbild der PTA, wenn deren Kompetenzen erweitert werden. Was Stoff-Ahnis jedoch nicht unterstützt, ist eine „Gießkannenförderung aus Beitragsgeldern: „Richtigerweise ist eine pauschale Erhöhung der Apothekenvergütung kein Bestandteil des aktuellen Gesetzentwurfes. Bei der derzeitigen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung wäre es gar nicht darstellbar und nicht zielführend, das Geld der Beitragszahlenden mit der Gießkanne über alle Apotheken im Land zu verteilen. Zudem würden von einer pauschalen Vergütungserhöhung pro Packung besonders die Apotheken in Ballungsräumen profitieren, die von besonders vielen Menschen frequentiert werden und die damit ohnehin wirtschaftlich stark sind.“

Mehr Gefälle zwischen Stadt und Land?

Dabei müsse man laut GKV-Spitzenverband besonders diejenigen Apotheken in strukturschwachen Regionen in den Blick nehmen, in denen nicht so viele Rezepte eingelöst werden. „Für eine faire leistungsgerechte Neuausrichtung der Apothekenvergütung muss es erstens möglich sein, das Packungsfixum für wirtschaftlich starke Apotheken im Vergleich zur aktuellen Höhe abzusenken. Und zweitens muss der variable Anteil der Apothekenvergütung, so wie bereits heute bei der Großhandelsvergütung der Fall, gedeckelt werden. Dafür müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Voraussetzungen geschaffen werden“, fordert Stoff-Ahnis. Auch hier kommt wohl noch einiges an Vermittlungsarbeit auf Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zu.

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