AOK-Bundesverband will neue Regeln für DiGA

von | Aug. 26, 2026

Anhoren

Teilen

 

Der AOK-Bundesverband spricht sich in einem aktuellen Positionspapier erneut gegen die vielen Sonderregeln für DiGA aus. Hier müsse auch im Sinne der Versicherten an vielen Stellen nachgebessert werden. 

 

DiGA-Verordnungen müssen grundlegend überdacht werden. Mit diesem Statement spricht sich der AOK-Bundesverband in einem aktuellen Positionspapier dafür aus, dass die unregulierten Preise für digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, im ersten Jahr abgeschafft und die aktuelle Erprobungsregeln gestrichen werden. Ferner müssen für die Zulassung der „Apps auf Rezept“ ebenso hohe Nutzennachweise gelten wie für anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Diese Forderungen würden sich mit den Zielen der Digitalstrategie der Bundesregierung sowie dem Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GeDIG) decken, die auf eine stärkere Digitalisierung, Vernetzung und datengestützte Weiterentwicklung der Versorgung abzielen, heißt es. Eine zielgerichtete Weiterentwicklung der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen gelte dabei als wesentliche Voraussetzung dafür, dass DiGA ihr Potenzial im Zuge der digitalen Transformation künftig umfassender entfalten und eine noch stärkere Rolle in der Versorgung übernehmen können. Dazu sagt die Vorsitzende des AOK-Bundesverbands Dr. Carola Reimann: „Mit dem GeDIG besteht nun die Chance, entsprechende Verbesserungen gesetzlich zu verankern.“

Preise zu hoch

Bisher können die DiGA-Hersteller selbst die Preise für ihre Apps auf Rezept für das erste Jahr festlegen. „Die Erfahrungen mit dem bisherigen System der Preisbildung haben gezeigt, dass die Hersteller zum Markteintritt neuer Anwendungen fast immer sehr hohe Preise ansetzen”, erläutert Reimann den Standpunkt ihres Verbands. Im Durchschnitt lagen die Preise 2025 und Anfang 2026 bei 595 Euro pro DiGA. „Diese Preise stehen in den meisten Fällen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen und zum Innovationswert der Anwendungen”, glaubt Reimann.

Als Argument beruft sie sich auf die Neuverhandlung der Preise nach Ablauf der zwölf Monate zwischen den Herstellern und dem GKV-Spitzenverband, die dabei zwischen 30 und 80 Prozent gesenkt werden. „Diese starken Preiskorrekturen zeigen, dass den hohen Preisen keine nachweisbare Verbesserung der Versorgung gegenübersteht.“ Dies sei gerade angesichts der prekären Finanzlage der GKV nicht vertretbar. Die AOK-Gemeinschaft fordere daher den verpflichtenden Eintritt in Preisverhandlungen direkt nach Aufnahme einer Anwendung in das DiGA-Verzeichnis.

Wirksamkeitsnachweis bleibt zu oft aus

Auch die Erprobungsregelung will der Verband ersatzlos streichen, weil die überwiegende Mehrheit der gelisteten Anwendungen seit Oktober 2020 nach Ablauf eben dieser Erprobung mangels Wirksamkeit wieder gestrichen werden. Daher müsse der Nachweis der medizinischen Wirksamkeit unbedingt schon zum Zeitpunkt der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis vorliegen.

In diesem Zusammenhang plädiert die AOK zudem dafür, dass an die DiGA ebenso hohe Anforderungen bezüglich des Nutzennachweises angelegt werden wie an andere GKV-Leistungen. Derzeit prüfe das BfArM als zuständige Institution die Anwendungen ausschließlich auf Basis von Herstellerangaben zu Produkteigenschaften wie Datenschutz, Qualität und Benutzerfreundlichkeit. Statt eines medizinischen Nutzens sind dabei sogar „patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserungen” als Nachweis positiver Versorgungseffekte ausreichend. Anders als in anderen Leistungsbereichen könnten auch „Studien mit sehr geringer Qualität und ungeeigneten Vergleichsgruppen” herangezogen werden, kritisiert die AOK in ihrem Papier. Stattdessen solle die Bewertung des Nutzens künftig durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgen. Der G-BA habe „langjährige Expertise in der evidenzbasierten Bewertung medizinischer Methoden und Verfahren”.

Widerruf nach 14 Tagen?

Darüber hinaus fordert Positionspapier einen verpflichtenden Testzeitraums von mindestens 14 Tagen für alle Versicherten, die eine DiGA nutzen möchten. „Hintergrund dieser Forderung ist, dass laut Befragungen viele Versicherte die Nutzung nach kurzer Zeit abbrechen und die Anwendungen nicht über die vorgesehene Dauer hinweg adäquat nutzen”, erklärt AOK-Vorständin Reimann. Trotzdem müssten die gesetzlichen Krankenkassen auch in diesen Fällen für den gesamten Zeitraum zahlen. Die Einführung eines verpflichtenden Testzeitraums könne helfen, dass Versicherte gemeinsam mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin zunächst herausfinden, ob eine DiGA zu ihrem individuellen Bedarf, ihrem Gesundheitszustand und ihren persönlichen Gewohnheiten passt. Auch eine Kostenbeteiligung für die Versicherten wie bei Arznei- und Hilfsmitteln kann aus Sicht der AOK die Nutzungsraten verbessern und die Therapietreue fördern.

Außerdem spricht sich die AOK für eine gesetzliche Klarstellung aus, dass kommerziellen Rezept- und Verordnungsservices unzulässig sind. Hintergrund hier: In vielen Fällen würden Verordnungen durch externe Telemedizinanbieter oder Kooperationspartner ausgestellt, ohne dass die „tatsächliche Diagnostische oder therapeutische Verantwortung“ übernehmen.

„Kommerzielle Rezeptdienste, die außerhalb eines Behandlungskontextes operieren und massenhaft formale Nachweise generieren, sind aus Sicht der AOK-Gemeinschaft klar systemfremd und nicht mit dem Versorgungsauftrag der GKV vereinbar”, so das Fazit des Positionspapiers zu diesem Thema. Um diese Praxis zu unterbinden, brauche es eine klare gesetzliche Regulierung.

Das könnte Sie auch interessieren

PNOG: Kollaps vorerst abgewendet

  Nach tagelangem Koalitionsstreit konnte ein Kollaps der Pflegeversicherung vorerst abgewendet werden. Der Beschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz zeigt aber auch: grundlegende Reformen werden es schwer haben. Es war das erste größere „Nachbeben“ nach den...

  Nach tagelangem Koalitionsstreit konnte ein Kollaps der Pflegeversicherung vorerst abgewendet werden. Der Beschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz zeigt aber auch: grundlegende Reformen werden es schwer haben. Es war das erste größere „Nachbeben“ nach den...