Der AOK-Bundesverband legt ein Gutachten zur Finanzierung der Pflegeversicherung vor, dass die Dringlichkeit von Reformen pünktlich vor der Haushaltswoche im Bundestag noch einmal unterstreicht.
Auch in der Pflegeversicherung gilt: Ein „weiter so“ ist nicht möglich. Das unterstreicht nun auch noch mal ein Gutachten, das der AOK-Bundesverband in Auftrag gegeben hat. Erstellt vom Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos wird hier pünktlich zum Start der Haushaltswoche im Bundestag noch einmal auf die Dringlichkeit von Reformen für die Pflegeversicherung hingewiesen. Denn schon bei moderater Entwicklung der Pflegeprävalenzen sowie bei Fortschreibung des aktuellen Status Quo bezüglich Einnahmen und Ausgaben in der Pflegeversicherung mit einem Anstieg des Finanzbedarfs von aktuell 59 Milliarden Euro auf 93 Milliarden Euro im Jahr 2030 und auf insgesamt 226 Milliarden Euro bis 2060 zu rechnen wäre.
Der Beitragssatz würde damit bis 2030 von aktuell 3,4 Prozent auf 4,1 Prozent ansteigen, zwischen 2047 und 2056 weiter auf 4,55 Prozent klettern und bis 2060 auf 4,35 Prozent absinken. Das Gutachten verdeutlicht, dass eine Ausweitung der Steuerfinanzierung den Beitragssatz im Mittel um 0,5 Prozentpunkte entlasten kann. Basis der Analyse sind Daten aus dem Jahr 2023.
„Das Gutachten unterstreicht den dringenden Reformbedarf und vor allem die Notwendigkeit von Steuermitteln zur Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung”, kommentiert Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, die Ergebnisse – vor allem, weil die zu erwartenden Defizite dabei nur langfristig bis 2060 deutlich werden, sondern vor allem auch kurz- und mittelfristig bis 2030. Den enormen Handlungsdruck habe zudem erst diese Woche auch der Bundesrechnungshof bestätigt. „Die Regierung muss noch in dieser Legislaturperiode und damit auch bereits in der kommenden Haushaltswoche ins Handeln kommen und Bundesmittel für die SPV einplanen. Sonst drohen Beitragssatzsteigerungen, mit negativen Folgen für das Vertrauen in die gesamte SPV und ihre Funktionsfähigkeit“, mahnt Reimann.
Steuern können helfen
Das Gutachten beleuchtet außerdem die Wirkung von drei Reformbausteinen zur Ausweitung der Steuerfinanzierung. Die Berechnungen von Prognos für das mittlere Szenario ergeben dabei, die bereits erwähnte durchschnittliche Entlastung von 0,5 Prozentpunkte, wenn die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln finanziert würden, die Bürgergeldpauschale erhöht und ein Steuerkapital zur Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds eingeführt werden würde. 2030 würde der Beitragssatz dann bei 3,7 Prozent liegen, anstatt bei prognostizierten 4,1 Prozent. Im Jahr 2060 wären es 3,8 Prozent statt 4,35 Prozent.
Weil die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, sollten auch die Kosten auf viele Schultern verteilt werden, verteidigt Reimann den Vorschlag: „Das Gutachten zeigt, dass zusätzliche Steuerzuschüsse gut geeignet sind, um den Druck auf den Beitragssatz im demografischen Wandel zu verringern.”
Ausweitung der Beitragsgrundlagen
Im Gutachten wurde auch berechnet, welche Wirkung eine Ausweitung der Beitragsgrundlage auf den Beitragssatz haben könnte. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung in Kombination mit einer Verbeitragung weiterer Einkunftsarten wie beispielsweise von Kapitalerträgen, würde im mittleren Szenario den Beitragssatz um durchschnittlich 0,35 Prozentpunkte senken. Dazu sagt Reimann: „Eine dadurch entstehende finanzielle Mehrbelastung der Beitragszahlenden lehnen wir als AOK-Gemeinschaft ab. Vielmehr muss die Ampel ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zur finanziellen Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung einlösen.”
Auch die Einführung eines zusätzlichen Steuerkapitals, die Prognos in der Grundlogik zum Aufbau eines Generationenkapitals in der Rentenversicherung nachgezeichnet und berechnet hat, könnte dem Gutachten zufolge eine stärkere Entlastung bringen, wenn der Staat dazu Steuermittel einbringen würde. Ein denkbarer Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung würde laut Gutachten im Mittel für eine Entlastung von -0,3 Prozentpunkten sorgen.



