Hybrid-DRGs sollen 2027 die Ambulantisierung weiter vorantreiben. Dafür hat der erweiterte Bewertungsausschuss nun die künftige Vergütung festgelegt – die vom AOK-Bundesverband stark kritisiert wird.
Zu wenig im Umfang und zu gering in der Absenkung – das ist das Urteil des AOK-Bundesverbands zur Vergütung der Hybrid-DRGs in 2027, die der ergänzte, erweiterte Bewertungsausschuss nun festgelegt hat.
„Die Entscheidung des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses wird das Problem des starken Anstiegs der GKV-Ausgaben nach der Einführung der sektorenunabhängigen Fallpauschalen nicht lösen. Denn die Entscheidung klammert einen großen Teil der Hybrid-DRGs aus und nimmt nur eine marginale Absenkung der Vergütungen vor. Durch das Ausklammern vieler Leistungen von der Absenkung der Preise werden die Anreize für die Ambulantisierung sogar gesenkt“, kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann, die aktuelle Vergütung.
Was Reimann und den Kollegen aufstößt ist die im Beschluss des Ausschusses festgelegte Konvergenzregel. Die sieht für 2027 einen Konvergenzfaktor von 0,10 vor, der dazu dienen soll, die Vergütung der speziellen sektorengleichen Fallpauschalen schrittweise an das Niveau der rein ambulanten Vergütung nach § 115b SGB V anzupassen. Das Problem daran: Die Regel greift nur bei Hybrid-DRGs, bei denen der Anteil der in Arztpraxen erbrachten Leistungen mindestens zehn Prozent beträgt und wo der ermittelte Basis-Ambulantisierungsgrad unter 0,7 liegt. Für Hybrid-DRGs mit einem Basiswert unter 0,4 gelten zusätzliche Begrenzungen.
Aus Sicht des AOK-Bundesverbands kommen die damit weiterhin sehr hohen Preise für die Hybrid-DRGs die Beitragszahler teuer zu stehen. Dazu hatte das Wissenschaftliche Institut der AOK bereits Anfang September eine Analyse veröffentlicht, wonach Hybrid-DRGs vor allem die Fallzahlen nach oben treiben und damit für Mehrausgaben von rund 360 Millionen Euro sorgen.
Für dieses Jahr sagt das WIdO eine Verstetigung der Ausgaben- und Mengeneffekte voraus – auch, weil die aktuelle Entscheidung des Bewertungsausschusses aus Sicht des Bundesverbands nicht erkennen lässt, wie das gesetzlich vorgegebene Ziel einer Absenkung der Vergütungen auf das Niveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes bis 2030 erreicht werden soll.
„Wir erneuern daher unseren Appell an den Gesetzgeber, die gesetzlichen Regelungen zu den Hybrid-DRGs nachzubessern. Es braucht klarere Vorgaben für die Anpassung der Vergütung an die tatsächlich entstehenden Aufwände“, attestiert Reimann. Im ambulanten Bereich könne die entsprechenden Behandlungen günstiger durchgeführt werden als im Krankenhaus. Dieser Preisvorteil sollte auch an die Beitragszahlenden weitergegeben werden. „Nur mit realistisch kalkulierten Vergütungen für die Hybrid-DRGs lässt sich die dringend notwendige Ambulantisierung von Krankenhaus-Leistungen zu wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen umsetzen.“



