Anzahl ambulanter Versorgungskontakte wird unterschätzt

von | Juli 2, 2026

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Die ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland wird vermutlich häufiger in Anspruch genommen als gängige Messgrößten abbilden, rechnet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in einer Studie vor.

 

 

Wie hoch ist die Nachfrage nach ambulanter Versorgung? Keine triviale Frage, wenn das deutsche Gesundheitswesen auch in puncto Effizienz umgebaut werden soll, um den Multi-Herausforderungen standhalten zu können. Nun sagt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, kurz Zi: Wir wissen es nicht genau. Vorangegangen war eine Studie, die erstmals selbstberichtete Arztkontakte aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) systematisch mit vertragsärztlichen Abrechnungsdaten für das Jahr 2024 vergleicht.

Das Ergebnis: Sowohl die Befragungsdaten als auch etablierte Kennzahlen aus den Abrechnungsdaten – Behandlungsfälle, Arztfälle oder Arztgruppenfälle – unterschätzen die tatsächliche Anzahl ambulanter Versorgungskontakte. Die aussagekräftigste Annäherung an die tatsächliche Nachfrage nach ambulanten Leistungen liefern nach Einschätzung der Autorinnen und Autoren die sogenannten Behandlungstage, also die Anzahl der Tage, an denen für Versicherte Leistungen abgerechnet wurden.

Forderung nach belastbaren Daten

Für den Zi-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dominik von Stillfried zeigen die Studienergebnisse, dass die aktuelle Diskussion vor allem belastbare Daten braucht: „Unsere Analyse zeigt, dass weder Selbstberichte noch die üblichen Abrechnungskennzahlen die tatsächliche Zahl ärztlicher Kontakte vollständig erfassen.“

Für die Studie wurden Angaben von rund 27.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern des SOEP mit den vertragsärztlichen Abrechnungsdaten von knapp 74 Millionen gesetzlich Versicherten verglichen. Bundesweit berichteten die Befragten von durchschnittlich 8,4 Arztkontakte pro Jahr. In den Abrechnungsdaten lagen die Mittelwerte bei 8,0 Behandlungsfällen, 8,1 Arztgruppenfällen und 9,5 Arztfällen pro Person. Die Zahl der Behandlungstage lag dagegen mit durchschnittlich 14,2 Tagen deutlich höher.

Die Ergebnisse sprechen demnach dafür, dass sowohl die Befragung als auch die verfügbaren Abrechnungsindikatoren Teile des tatsächlichen Versorgungsgeschehens nicht vollständig abbilden. Die Autorinnen und Autoren machen dafür zum einen die Erinnerungsverzerrung bei den Befragten verantwortlich. Zum anderen führe aber auch die vertragsärztliche Vergütung dazu, dass mehrere Arztkontakte häufig in einem Fall zusammengefasst und deshalb statistisch nicht sichtbar werden.

Moderate regionale Unterschiede

Neben den methodischen Fragen untersuchte die Studie auch regionale Unterschiede. Diese fielen insgesamt moderat aus, zeigten jedoch je nach Messmethode unterschiedliche Muster. Strukturell höhere Werte fanden sich je nach Datengrundlage unter anderem in Berlin, Hamburg, Bremen oder im Saarland.

„Die regionalen Unterschiede sollten nicht vorschnell als Ausdruck von Über- oder Unterversorgung interpretiert werden. Sie liefern vielmehr wichtige Hinweise darauf, dass Versorgungsstrukturen, Bevölkerungsalter, Morbidität und regionale Rahmenbedingungen stärker berücksichtigt werden müssen, um eine bedarfsgerechte und gleichwertige Versorgung sicherzustellen. Unsere Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit, die Messung von Inanspruchnahme weiterzuentwickeln“, ist von Stillfried überzeugt.

Nun gilt es, weiter an belastbaren Daten für verlässliche Aussagen zu arbeiten. Künftige Untersuchungen sollten daher sowohl die methodischen Grenzen von Selbstberichten genauer analysieren als auch Morbiditätsindikatoren und Informationen zum tatsächlichen Versorgungsbedarf stärker einbeziehen, bekräftigte der Zi-Vorstandsvorsitzende. „Nur so lässt sich beurteilen, ob regionale Unterschiede auf unterschiedliche Bedarfe oder auf strukturelle Versorgungsunterschiede zurückzuführen sind.“ Die Studie mache zugleich deutlich, dass die ambulante Versorgung eine zentrale Rolle für die Versorgungssicherheit in Deutschland spielt. „Eine valide Erfassung der tatsächlichen Inanspruchnahme ist daher eine wichtige Voraussetzung für evidenzbasierte Entscheidungen in der Gesundheits- und Versorgungspolitik.“

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